Die PSA – die persönliche Schutzausrüstung – ist ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes. Viele Unternehmen sind unsicher, welche Anforderungen in ihrem Fall tatsächlich gelten. Insbesondere, wenn unterschiedliche Arbeitsbereiche wie Büroarbeitsplätze, handwerkliche Tätigkeiten oder auch industrielle Produktion zusammenkommen. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen praxisnahen Überblick geben und darstellen, wann PSA notwendig ist und welche Arten unterschieden werden. Das Expertenteam von brarbe berät Sie gerne und unterstützt Sie dabei, rechtskonformen Arbeitsschutz sicherzustellen.
PSA: die „letzte Schutzbarriere“ im Arbeitsschutz
Die PSA-Benutzungsverordnung sowie das Arbeitsschutzgesetz definieren die PSA als letzte Maßnahme im Schutzkonzept. Das bedeutet: Erst, wenn technische sowie organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, muss die persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden. Entscheidend hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz festlegt, ob und welche PSA notwendig ist.
Büro: kaum PSA – aber Ausnahmen bestätigen die Regel
Der klassische Büroarbeitsplatz erfordert normalerweise keine spezielle Schutzausrüstung, denn das Gefährdungsrisiko ist gering. Zwar zählen auch ergonomische Arbeitsplätze, Beleuchtung und Raumklima zum Arbeitsschutz, gelten jedoch nicht als PSA.
Die persönliche Schutzausrüstung wird erst dann relevant, wenn Büroangestellte auch Tätigkeiten übernehmen wie:
- Lager-, Baustellen- oder Werkstattbegehung
- Archivarbeiten mit schwerem Material
- Reinigungs- oder Desinfektionsarbeiten
- Tätigkeiten im Labor- oder Technikbereich
Hier können unter anderem Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Warnwesten kurzfristig notwendig werden, um den rechtskonformen Arbeitsschutz einzuhalten.
Handwerk: PSA als täglicher Begleiter
Im handwerklichen Bereich ist die persönliche Schutzausrüstung Teil des Arbeitsalltags. Sie dient dem Schutz vor mechanischen Gefahren, Staub, Lärm, Hitze, Chemikalien und mehr – je nach Branche und Arbeitsumfeld. Damit die PSA korrekt getragen wird und zur Tätigkeit passt, braucht es klare Unterweisungen.
Typische PSA im Handwerk ist:
- Schutzhelm und -brille
- Gehörschutz
- Filtermasken oder Gebläsegeräte
- schnitt- und chemikalienbeständige Handschutze
- Sicherheitsschuhe
- Warnschutzkleidung, Schnittschutzhose
Industrie: PSA in vielen Bereichen Pflicht
In industriellen Bereichen wie Produktionsstätten und Logistikumgebungen gelten in den meisten Fällen strenge PSA-Vorgaben. Oftmals sind spezielle Bereiche als Pflicht-PSA-Zonen gekennzeichnet, weil hier bestimmte Schutzausrüstung beim Betreten immer getragen werden muss.
Dazu gehören unter anderem:
- Atemschutz bei Staub- oder Gefahrstoffexposition
- Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe
- Gehörschutz in lauten Hallen
- Sicherheitsschuhe
- Schutzbrille und -helm
Wie brarbe Unternehmen bei PSA & Arbeitssicherheit unterstützt
Mit erfahrenen und intensiv geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleiten wir Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung moderner und rechtssicherer Arbeitsschutzsysteme. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, beraten zur PSA für jede Tätigkeit, unterweisen Ihre Teams und optimieren bestehende Arbeitsschutzmaßnahmen.
So erhält Ihr Unternehmen mit uns als Partner stets klare, direkt umsetzbare Lösungen statt unübersichtlicher Regelwerke.
Haben Sie Fragen zur persönlichen Schutzausrüstung in Ihrem Unternehmen und wünschen eine Beratung? Wenden Sie sich gerne an uns.
