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Fachberatung

Deutschland, Hessen, Frankfurt & Frankenberg

Prüfungen nach DGUV 3

  • Arbeitssicherheit und das Arbeitssicherheitsgesetz haben Unternehmen jeglicher Branche zu beachten. Inbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind gemäß DGUV Vorschrift 2 Anhang 2 dazu verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen bzw. sicherheitstechnisch beraten zu werden.
  • Hier zu gehört auch die DGUV Vorschrift 3

 

Wir bieten Ihrem Unternehmen ein maßgeschneidertes Prüfkonzept nach den aktuellsten Deutschen Gesetzen und DIN-VDE Normen.

DGUV 3 Prüfung

ortsunverändliche Prüfungen

nach DIN VDE 0701/0702 &0751 wie z.B. Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen, Bohrmaschine etc. einschließlich der Invetarisierung der Betriebsmittel

DGUV 3 Prüfungen

  • Wir beraten Sie mit einer externen Elektrofachkraft über alle Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, klären Sie  über versicherungstechnische Haftungsrisiken auf und helfen Ihnen letztlich zur vollkommenden Risikofreiheit & Rechtskonformität.

wir bieten natürlich auch:

  • Maschinenprüfungen
  • Erstinbetriebnahme von Maschinen

 

 

ortsfeste Prüfungen

Nach Din VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

wie

  • Hauptverteilungen
  • Unterverteilungen, Maschinenschaltschränke
  • Steckdosen
  • FI/RCD Prüfung

 

Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig?

Im deutschen Arbeitsschutzgesetz sind Ihre Pflichten zum Schutz Ihrer Mitarbeiter klar geregelt. Wesentlich ist dabei die in § 1 festgelegte Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Daher sind Sie zur Einhaltung folgender Maßnahmen gesetzlich verpflichtet:

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

brarbe unterstütz Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgestz und der DGUV 2 Vorschrift.

Vorsorge-maßnahmen

brarbe unterstütz Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgestz und der DGUV 2 Vorschrift.

Gesundheit am Arbeitsplatz

brarbe unterstütz Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgestz und der DGUV 2 Vorschrift.

Einhaltung von Vorschriften

brarbe unterstütz Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgestz und der DGUV 2 Vorschrift.

Unsere Leistungen für Brandschutz

Beratung mit einem Brandschutzbeauftragten

Betriebsspezifische Betreuung

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

ASA?

Hier kommt ein Text zur ASA? Unternehmen können aus der jeweilig geltenden Bauordnung gesetzlich dazu verpflichtet sein, einen Brandschutzbeauftragten zu beschäftigen oder bestellt zu haben. Hierrunter fallen inbesondere Pflegeheime, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten ab einer bestimmten Größe, da diese neben den Mitarbeitern noch regelmäßig Patienten und Kunden im Hause haben. Ebenfalls liegt eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine erhöhte Brandgefahr für das Unternehmen vorliegt und folglich qualifizierter Rat benötigt wird, welche durch den Brandschutzbeauftragten gewährleistet wird. Ebenso kann eine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag mit der Brandschutz- bzw. Haftpflichtversicherung bestehen. So vereinbaren Versicherungen regelmäßig, dass ein Brandschutzbeauftragter bestellt sein muss, für den niedrigeren Versicherungsbeitrag. brarbe bestellt Ihnen einen kompetenten Brandschutzbeauftragten, der sich um alle Pflichten und Regularien rund um das Thema Brandschutz in Ihrem Unternehmen kümmert und Sie zuverlässig zu Fragen des Brandschutzes berät. 
Auch bilden wir Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer aus Ihrer Belegschaft aus – entweder bei Ihnen vor Ort oder bei uns.  
 

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