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Vorsorgeuntersuchungen
(G1–G46)
Die Vorsorgeuntersuchungen sind nach sogenannten Grundsätzen eingeteilt (G1–G46). Dies ist eine Pflicht, um berufsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen im besten Fall vorzubeugen.
Nach welchem G-Grundsatz ein Mitarbeiter untersucht werden muss, richtet sich nach Gefährdungsaspekten durch die berufliche Tätigkeit. Diese werden in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Der Unternehmer ist verantwortlich entsprechende Vorsorgeuntersuchungen für seine Mitarbeiter zu veranlassen.
…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Über Vorsorgeuntersuchungen (G1-G46) in Frankfurt
Pflichtuntersuchungen in Frankfurt
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen. Tätigkeiten, die nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge besonders gefährdend sind, dürfen nur ausgeübt werden, wenn die Pflichtvorsorge durchgeführt wurde. Dadurch wird die Vorsorgeuntersuchung für den Arbeitnehmer zur Pflicht. Der Arbeitgeber ist zur regelmäßigen Veranlassung dieser Untersuchungen verpflichtet.
- Die arbeitsmedizinische Bescheinigung, die aus der Pflichtuntersuchung hervorgeht, wird in einer Vorsorgekartei des Arbeitnehmers dokumentiert.
- Wir von brarbe übernehmen gerne für Sie diese Dokumentation.
Angebotsvorsorgeuntersuchungen in Frankfurt
- Angebotsvorsorgeuntersuchungen hat der Arbeitsgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten. Als Serviceleistung des Unternehmens in Frankfurt müssen die Angebotsuntersuchungen regelmäßig ermöglicht werden.
- Ob der Arbeitnehmer dieses Angebot zur Vorsorgeuntersuchung wahrnimmt, ist ihm jedoch freigestellt.
Wunschvorsorgeuntersuchungen in Frankfurt
- Die Wunschvorsorge muss durch den Arbeitgeber gewährt werden.
- Hierbei kann sich der Arbeitnehmer untersuchen und beraten lassen, ob der aktuelle Arbeitsplatz und die Arbeitsanforderungen mit der Gesundheit des Beschäftigten und dessen Vorerkrankungen vereinbar sind (sowohl physische als auch psychische Belastungen).
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden.
Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.
Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
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