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Ihr Berater und Dienstleister für Brandschutz, Arbeitssicherheit & Betriebsarzt

Wir sind der zuverlässige Berater und Dienstleister für Unternehmen und Behörden aus Frankenberg & Frankfurt (Hessen) für ganz Deutschland rund um die Themen:
Brandschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und beantworten Ihre Fragen auch gerne über einen unserer Social-Media-Kanäle wie z. B. WhatsApp oder Instagram.

…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!

brarbe bestellt für Sie einen Brandschutzbeauftragten in Frankfurt & ganz Deutschland und kann in allen Belangen des Brandschutzes Partner sein, von der Brandschutzhelferausbildung bis hin zur Geräte-/Brandschutztürenprüfung (nach UVV).

brarbe bestellt für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Frankfurt & ganz Deutschland, organisiert die erforderliche Dokumentation und bietet Ihnen die sicherheitstechnische Grundbetreuung nach DGUV 2 Vorschrift an.

brarbe bestellt für Sie einen Betriebsarzt in Frankfurt & ganz Deutschland, organisiert die erforderliche Dokumentation und bietet Ihnen die arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV 2 Vorschrift an.

Leistungen von brarbe für Unternehmen und Behörden in Frankfurt & Deutschland

Brandschutz in Betrieb und Behörde für Frankfurt, Hessen & Deutschland

Arbeitssicherheit in Frankfurt, Hessen & Deutschland

Betriebsarzt in Frankfurt, Hessen &Deutschland

Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

FAQ

FAQs rund um das Thema Brandschutz, Arbeitsschutz und den Betriebsarzt in Frankfurt
Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema Arbeits- & Gesundheitsschutz, Berufsgenossenschaft, Versicherungsschutz, rechtliche Verpflichtungen, Haftung und Organisation.

Verantwortlich ist immer der Unternehmer! Dies ergibt sich aus § 21 I Sozialgesetzbuch VII. Diese Regelung ist dispositiv d. h. unabdingbar. § 13 ArbSchG bezieht „Vorgesetze“/Personalleiter mit in die Verantwortung ein, sodass am Ende der Unternehmer und seine ausgewählten Vertreter in der Verantwortung stehen.

Verantwortlichkeit steht in engem Zusammenhang mit Haftung. Ist jemand „verantwortlich“, richten sich die Schadensersatzforderungen an diese Person. Ebenso richtet sich das Strafrecht gegen die verantwortlichen Personen. Sollten gesetzliche Bestimmung nicht erfüllt werden und Beschäftigte oder Kunden verletzt werden, sind die Unterlassungsdelikte einschlägig. Beispiel: fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen der Einrichtung von Brandschutzeinrichtungen.

Der/die Brandschutzbeauftragte, die Sicherheitsfachkraft/Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Arbeitsmediziner/Betriebsarzt sind keine Verantwortlichen im juristischen Sinne. Sie sind eher „Zuständige“, Ansprechpartner und „Hüter“ des Arbeitsschutzes. Ihre Tätigkeit ist die Beratung. brarbe sieht sich und seine Berater zudem auch als Hüter des Arbeitsschutzes. Das heißt, es werden nicht nur Arbeitsschutzfragen beantwortet, sondern ebenfalls Problematiken proaktiv angesprochen. Denn effektiver Arbeitsschutz wirkt sich nachweislich nicht negativ auf die Wirtschaftsbilanz aus.

Juristisch betrachtet kann man keine pauschale Antwort auf diese Frage geben. Das Gesetz legt grundlegend in § 1 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) fest, dass eine Beratung bzw. eine Bestellung grundsätzlich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu erfolgen hat. Die DGUV Vorschrift 2, welche kein Gesetz, sondern eine Vorschrift ist, besagt, dass erst ab 10 Mitarbeitern eine Bestellung durch den Unternehmer zu erfolgen hat. Somit ist in jedem Fall eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ab 10 Mitarbeitern vorgeschrieben. Haben Sie weniger als 10 Mitarbeiter, gibt es spezielle Betreuungsmodelle bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Nichtsdestotrotz können Sie Ihr Betreuungsmodell immer frei wählen. 

Hinsichtlich des Brandschutzes ist es umfangreicher. Einerseits können Bauordnungen des jeweiligen Landes einen Unternehmer dazu verpflichten, einen Brandschutzbeauftragten bestellt zu haben (insbesondere für Unternehmen mit Gästen, Kunden und Patienten). Andererseits ist hier die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ASchG) relevant. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr für das Unternehmen, ist somit auch eine Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich!

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (modern) und die Sicherheitsfachkraft sind synonyme Begriffe.  Vor 2009 war der Begriff Sicherheitsfachkraft einschlägig, heute ist es mit der Etablierung der DGUV Vorschriften der Begriff Fachkraft für Arbeitssicherheit. 

Der Betriebsarzt, der Arbeitsmediziner und der Facharzt für Arbeitsmedizin haben unterschiedliche Bezeichnungen, da alle unterschiedliche Ausbildungs- und Studiumsphasen absolviert haben.

Alle drei Bezeichnungen dürfen arbeitsmedizinische Beratung nach der DGUV Vorschrift 2 durchführen. Gemeinsam haben sie, dass alle ein Humanmedizinstudium abgeschlossen und eine Approbation als Arzt haben.

Brandschutz in Frankfurt

Unternehmen in Frankfurt können aus der jeweilig geltenden Bauordnung gesetzlich dazu verpflichtet sein, einen Brandschutzbeauftragten zu beschäftigen bzw. bestellt zu haben. Hierunter fallen insbesondere Pflegeheime, Krankenhäuser oder Verkaufsstätten ab einer bestimmten Größe, da sich in diesen neben Mitarbeitern regelmäßig betriebsfremde Personen aufhalten (Patienten, Kunden, Besucher).

Ebenfalls liegt eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Frankfurt vor, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine erhöhte Brandgefahr für das Unternehmen vorliegt und folglich qualifizierter Rat benötigt wird, welcher nur durch einen Brandschutzbeauftragten gewährleistet werden kann. Ebenso kann eine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag mit der Brandschutz- bzw. Haftpflichtversicherung bestehen. So vereinbaren Versicherungen regelmäßig, dass ein Brandschutzbeauftragter bestellt sein muss.

brarbe bestellt Ihnen einen kompetenten Brandschutzbeauftragten, der sich um alle Pflichten und Regularien rund um das Thema Brandschutz in Ihrem Unternehmen in Frankfurt kümmert und Sie zuverlässig zu Fragen des Brandschutzes berät. 
Auch bilden wir Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer aus Ihrer Belegschaft aus – entweder bei Ihnen vor Ort oder bei uns.  
 

Arbeitssicherheit in Frankfurt

Arbeitssicherheit sollte nicht nur als gesetzliche Verpflichtung angesehen werden.

Unternehmen, die der Pflicht sicherheitstechnisch beraten zu werden, nicht nachkommen, können durch die technischen Aufsichtsbeamten (TAB) der Berufsgenossenschaften oder die zuständige Aufsichtsbehörde (Arbeitsschutzbehörde des Kreises/Landes) empfindliche Geldstrafen ausgesprochen werden. Konsequenzen können auch Zwangsbegehungen mit Aufwandsentschädigungen oder gar die Untersagung der Ausübung der Arbeit bzw. die Stilllegung des Betriebsorts (bis die Gefahren am Arbeitsplatz analysiert und minimiert worden sind) sein.

Ferner dessen existiert durchgehend das Risiko eines erheblichen Arbeitsunfalles, bei dem ein Mitarbeiter schwer zu Schaden kommt. Durch die Missachtung der Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften kann die Berufsgenossenschaft Schadensersatzansprüche beim Arbeitgeber geltend machen.

Neben den Schadensersatzforderungen steht letztlich auch noch das Strafrecht z. B. die fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen (Unterlassen der Bestellung einer Beratung) immer im Raum für den Unternehmer.

Unsere Experten verfügen über fundiertes Wissen und Expertise zum Arbeitsschutz. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie z. B. bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, sie geht mit Ihnen durch Ihren Betrieb und gewährleistet ihre Beratung durch Beratungsprotokolle. Ferner kann brarbe dadurch, dass ebenfalls Brandschutzbeauftragte und Betriebsärzte beschäftigt sind, den gesetzlich geforderten Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG) für Sie organisieren bzw. terminieren. Auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern in Frankfurt beraten wir gerne z. B. zu dem Thema Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsmedizin in Frankfurt

Wie erwähnt: Arbeitssicherheit und Gesundheit sollte nicht nur als gesetzliche Verpflichtung angesehen werden.

Gesundheit gilt es zu schützen und zu bewahren. Studien belegen, dass Investitionen in die Arbeitssicherheit bzw. Betriebsmedizin sich langfristig monetarisieren.

    • Gesunde Mitarbeiter können die Effizienz des Unternehmens in Frankfurt erhöhen
    • Entgeltfortzahlungskosten werden minimiert durch gesunde Mitarbeiter

Moderne Unternehmen sehen jedoch noch einen anderen Aspekt!

Und das ist die Reputation und Attraktivität des Unternehmens. Ein Unternehmen, das auf die Gesundheit und Psyche seiner Mitarbeiter achtet, findet nicht nur schneller Personal, sondern auch besseres!

Es ist attraktiv für Bewerber!

Themen wie Firmenfitness, Ergonomie, psychologische Belastungen und Krankheiten (Burn-out) sind gesellschaftlich angekommen.

brarbe kümmert sich gerne auch um diese Themen für Sie und bereitet für Sie Inhalte vor, sodass Sie auch der Außenwelt mitteilen können, dass Sie Wert auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter legen, indem wir für Sie Social-Media-Marketing-Inhalte und -Kampagnen entwickeln.

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