Für kleine, mittlere Großunternehmen & Behörden
Bestellung & arbeitsmedizinische Betreuung
§ 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestimmt, dass Ihr Unternehmen einen Betriebsarzt bestellt hat (Bestellung).
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, wie die arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung sein sollte (arbeitsmedizinische Betreuung).
Somit sind zwei Akte zu unterscheiden:
- Akt – die Bestellung mit einer Bestellurkunde und Festlegung der Aufgaben
- Akt – die Beratung und Betreuung, zu der fundamental die Begehungen und die Mitwirkung an den ASA-Sitzungen (§ 11 ASiG) zählt
Die Bestellung des Betriebsarztes nach § 2 ASiG
Bestellung des Betriebsarztes
- Erfolgt durch Bestellurkunde mit Nennung des Zuständigkeitsbereichs, für den der Betriebsarzt ernannt wird.
- Die Bestellurkunde hat Offizialcharakter. Sie sollte ausgehangen werden.
- brarbe bestellt auch für Ihre Unternehmensteilbereiche einen Betriebsarzt, falls Sie mehrere Standorte haben.
- Übersendet Ihnen die Bestellurkunde und hält die Nachweise der Qualifikationen digital abrufbereit.
- Alle Unterlagen sind bei uns digital für Sie abrufbar und abspeicherbar.
- Mit der Bestellurkunde erfüllen Sie § 2 Arbeitssicherheitsgesetz.
- Die konkrete erforderliche Beratung bzw. arbeitsmedizinische Betreuung ist durch die DGUV 2 Vorschrift geregelt und ausgestaltet.
Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV 2 durch brarbe
brarbe berät Sie gerne entsprechend den Vorschriften der DGUV 2 Vorschrift, weist Sie auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen hin und arbeitet mit Ihnen in allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Frankfurt effizient zusammen. Wir sind auf jedem modernen Kommunikationsweg für Sie erreichbar.
Feste Ansprechpartner
Einhaltung arbeitsmedizinischer Vorschriften
Nachhaltige Gesundheitsförderung Ihres Personals
Grundbetreuung als auch betriebsspezifische Betreuung
Auf lange Sicht gesunde und leistungsstarke Belegschaft
Verbesserte Arbeitsqualität
Besteht die Pflicht zu einer arbeitsmedizinischen Betreuung?
- § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) umfasst die Pflicht zur Bestellung des Betriebsarztes.
- Die sogenannte DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) verpflichtet den Unternehmer dazu, sich beraten zu lassen und konkretisiert den Betreuungsumfang.
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Die DGUV Vorschrift unterscheidet zwischen
Unternehmen:
- mit <10 Mitarbeitern (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift
- mit > 10 Mitarbeitern (Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift). - Unternehmen in Frankfurt mit bis zu 10 Mitarbeitern empfiehlt brarbe sich Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einzuholen.
- Unternehmen in Frankfurt mit mehr als 10 Mitarbeitern sind neben der Bestellung zu einer Beratung von einem Betriebsarzt verpflichtet.
Wie sieht arbeitsmedizinische Betreuung aus?
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Hilfeleistung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Beratung zu den erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen und Erste-Hilfe-Konzepten
- Betriebsbegehungen und Empfehlungsprotokolle
- Flexibel erreichbarer Ansprechpartner für Fragen via Telefon, WhatsApp, Mail
Wie oft wird die arbeitsmedizinische Betreuung durchgeführt?
- Der Betreuungsumfang richtet sich allgemein formuliert nach der Mitarbeiteranzahl, der Branche, dem Gefährdungsgrad der Tätigkeiten, die Ihre Mitarbeiter ausüben, und nach der Arbeitsunfallquote.
- Der konkrete Betreuungsbedarf wird in Stunden pro Mitarbeiter ermittelt.
- Die erforderliche Betreuungsstundenanzahl pro Mitarbeiter ist von Ihrer Berufsgenossenschaft festgelegt und verbindlich.
- Wichtig zu wissen – brarbe-Effizienz-Tipp: Sie dürfen Ihre Pflichtbetreuungsstunden entsprechend gewichten, Beispiel: Pflicht zur 10-Stunden-Betreuung: 80 % können durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit geleistet werden, 20 % durch den Betriebsarzt.
- Betreuung bedeutet für brarbe auch einfache und gute Erreichbarkeit.
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Arbeitgeber in Frankfurt sind dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen jedes geplanten und existenten Arbeitsplatzes zu beurteilen (§ 5 ArbSchG).
Dies heißt Gefährdungsbeurteilung.
brarbe hilft Ihnen in Frankfurt bei der Erstellung einer zuverlässigen Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Experten und Fachkräften. Eine zuverlässige Gefährdungsbeurteilung umfasst: - mechanische Gefährdungen
- ergonomische Belastungen
- Lärmbelästigungen
- die Gesundheitsgefährdung, die durch Gefahrstoffe ausgeht
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Brand- und Explosionsrisiken
- psychologische Gefährdungen
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden.
Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.
Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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