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#Arbeitssicherheit #DGUV2

Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung ist ein Rechtsbegriff aus der DGUV Vorschrift und stellt eine Ergänzung zur Grundbetreuung dar. 
Um den individuellen Anforderungen eines Betriebs gerecht zu werden und auf Besonderheiten adäquat einzugehen, ist eine betriebsspezifische Betreuung in Frankfurt notwendig.

…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!

Über die Grund- und betriebsspezifische Betreuung

Grund- und betriebsspezifische Betreuung

Wer übernimmt die betriebsspezifische Betreuung?

Die betriebsspezifische Betreuung wird durch die bekannten Fachkräfte durchgeführt:

brarbe verfügt in Frankfurt ebenfalls über Techniker, Psychologen, Sportwissenschaftler und Gesundheitsspezialisten, sodass die individuellen Dienstleistungen mit der erforderlichen Expertise erbracht werden können.

Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung in Frankfurt und Umgebung

Unterweisung

Geräteprüfung nach UVV

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Eignungsuntersuchungen

Betriebliches Eingliederungs-management

Firmenfitness & Ergonomieberatung

Beispiele betriebsspezifischer Betreuung

Betriebsspezifische Betreuung & Gefährdungsbeurteilung in Frankfurt

Der konkrete Bedarf einer betriebsspezifischen Betreuung wird idealerweise in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen.

Nehmen Sie als Unternehmer Ihren betriebsspezifischen Bedarf mit in die Gefährdungsbeurteilung auf, so beweisen Sie der Behörde, dass Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Gefahrenanalyse zuverlässig und vor allem gut nach kommen! Die wenigsten Unternehmen in Frankfurt erfassen Thematiken wie Ergonomie oder Eignungsuntersuchungen in der Gefährdungsbeurteilung.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • Betriebsärzten
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)

Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden.

Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.

Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

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