#Arbeitssicherheit #DGUV2
Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ist ein Rechtsbegriff aus der DGUV Vorschrift und stellt eine Ergänzung zur Grundbetreuung dar.
Um den individuellen Anforderungen eines Betriebs gerecht zu werden und auf Besonderheiten adäquat einzugehen, ist eine betriebsspezifische Betreuung in Frankfurt notwendig.
…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Über die Grund- und betriebsspezifische Betreuung
Grund- und betriebsspezifische Betreuung
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Grundbetreuung:
Die Grundbetreuung umfasst die Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Beratung erfolgt u. a. auf Grundlage von regelmäßigen und anlassbezogenen Begehungen. Der Unternehmer bzw. die Behörde bekommt eine fundierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung in Frankfurt sowie Hinweise für die eigene Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere berücksichtigt brarbe neue Gesetzesänderung, Verordnung sowie Vorschriften und ist hierfür kompetenter Ansprechpartner in Frankfurt, um der Grundverantwortung aus § 3 ArbSchG gerecht werden zu können.
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Betriebsspezifische Betreuung:
Je nach individuellen Anforderungen entsteht der betriebsspezifische Betreuungsbedarf eines Unternehmens oder einer Behörde in Frankfurt. Der Umfang und Bedarf der Betreuung wird eigenverantwortlich vom Unternehmen bzw. der Behörde festgelegt. Regelmäßig (jährlich) muss der Betreuungsumfang geprüft und ggf. neu festgelegt werden. Die Ermittlung der Betreuungsleistungen erfolgt nach DGUV Vorschrift 2, Anhang 4, an der sich der Unternehmer bzw. Behörden orientieren müssen. -
Beispiele
Zur Grundbetreuung gehört die Betriebsbegehung und die Erstellung eines Protokolls mit Verbesserungsvorschlägen bzw. Mängeln, die beseitigt werden sollten.
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst individuelle Maßnahmen wie (spezielle) Unterweisungen der Mitarbeiter oder Geräteprüfungen.
Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung bestimmt der Unternehmer in Frankfurt selbst, hierbei sollte er sich gewissenhaft an der Gefährdungsbeuurteilung orientieren.
Wer übernimmt die betriebsspezifische Betreuung?
Die betriebsspezifische Betreuung wird durch die bekannten Fachkräfte durchgeführt:
brarbe verfügt in Frankfurt ebenfalls über Techniker, Psychologen, Sportwissenschaftler und Gesundheitsspezialisten, sodass die individuellen Dienstleistungen mit der erforderlichen Expertise erbracht werden können.
Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung in Frankfurt und Umgebung
Beispiele betriebsspezifischer Betreuung
- Die betriebsspezifische Betreuung kann in vier Bereiche unterteilt werden:
- spezifische Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter gem. § 12 ArbSchG z.B. mit unserem brarbe-Ausbildungsinstitut-Portal
- Erinnerung und Automatisierung Ihrer Unterweisungen einschließlich der Dokumentation (digital)
- Analyse betriebsspezifischer Arbeitsunfälle
- „Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen“ und Organisation des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Betriebsspezifische Betreuung & Gefährdungsbeurteilung in Frankfurt
Der konkrete Bedarf einer betriebsspezifischen Betreuung wird idealerweise in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen.
Nehmen Sie als Unternehmer Ihren betriebsspezifischen Bedarf mit in die Gefährdungsbeurteilung auf, so beweisen Sie der Behörde, dass Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Gefahrenanalyse zuverlässig und vor allem gut nach kommen! Die wenigsten Unternehmen in Frankfurt erfassen Thematiken wie Ergonomie oder Eignungsuntersuchungen in der Gefährdungsbeurteilung.
- Liegt in der Verantwortung des Unternehmers und sollte in Absprache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt erstellt werden
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Analyse der notwendigen bzw. denkbaren arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-,
Wunsch- und Angebotsuntersuchungen)
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden.
Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.
Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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