Für kleine, mittlere und Großunternehmen und Behörden in Frankfurt
Betriebsarzt finden – mit brarbe.de
Gem. § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen jeglicher Branche einen Betriebsarzt zu bestellen und mit der Aufgabe regelmäßiger Untersuchungen der Mitarbeiter einzusetzen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Beratung zu erhalten.
… für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Wir finden und bestellen für Sie im Sinne des Gesetzes einen geeigneten Betriebsarzt bzw. eine Ärztin in Frankfurt, übersenden Ihnen die erforderlichen Unterlagen und halten diese für Sie digital abrufbar.
Unsere Arbeitsmediziner in Frankfurt beraten und weisen Sie auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen automatisch hin. Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgenuntersuchungen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Hanau, dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit nach den Grundsätzen G1–G46 und helfen Ihnen bei betriebsspezifischen Problematiken. Vermeiden Sie hohe Kosten beim Finden eines Betriebsarztes und wenden Sie sich an barbre!
Betriebsarzt und Arbeitsmediziner – für Frankfurt und deutschlandweit
Das Arbeitsschutzgesetz definiert Ihre Pflichten zum Schutz von Mitarbeitern. Laut § 3 ArbSchG ist es Ihre Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz, zum Beispiel in einem Unternehmen in Frankfurt, durch den Einsatz eines Betriebsarztes auf eigene Kosten zu gewährleisten. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen, die sich aus den DGUV-Vorschriften bzw. Ihrer Branchenzugehörigkeit für Sie ergeben:
Sie müssen für Ihr Unternehmen in Frankfurt nach § 2 ASiG einen Betriebsarzt bestellen.
Sie müssen betriebliche Ersthelfer für Ihr Unternehmen in Frankfurt ausgebildet und bestellt haben. Die erforderliche Anzahl startet bei 5 % der Belegschaft bis hin zu 10 % bei „gefährlicheren“ Branchen.
Für gewisse Tätigkeiten schreibt das Gesetz medizinische Vorsorgeuntersuchungen vor (sogenannte G1–G46-Untersuchungen). Erforderlich sind z. B. G42-Untersuchungen alle zwei Jahre bei Mitarbeitern im Kontext von Feuchtarbeit oder längerfristigem (> 4 Std.) Tragen von Einmalhandschuhen.
Gegebenenfalls kann der Unternehmer in Frankfurt oder auch andernorts dazu verpflichtet sein, einen Arbeitsmediziner Untersuchungen durchführen zu lassen, welche die Angestellten auf die medizinische Tauglichkeit hin prüfen. Explizit erforderlich sind solche Untersuchungen z. B. für Mitarbeiter mit überwiegender Fahrtätigkeit (siehe Fahrerlaubnisverordnung). Ferner bleibt die Zuverlässigkeit eines Unternehmers unberührt, wenn er zudem Mitarbeiter auf die medizinische Tauglichkeit hin untersucht, im Falle dass objektive Anhaltspunkte hinsichtlich einer Beeinträchtigung beim Mitarbeiter vorliegen.
Gem. § 84 II SGB IX muss der Arbeitnehmer, wenn er mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen und durchführen. Wir helfen Ihnen in Frankfurt und Umgebung gerne dabei.
Mit brarbe einen passenden Betriebsarzt finden
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Bestellung: Wir bestellen für Sie den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin in Frankfurt, übersenden Ihnen die Bestellurkunde und halten diese für Sie digital im individuell für Sie angelegten Arbeitsschutzorder abrufbereit.
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Begehungen: Der brarbe-Betriebsarzt begeht Ihr Unternehmen in Frankfurt flexibel nach Rücksprache mit Ihnen.
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Beratung und Beratungsprotokolle: Wir beraten Sie nicht nur während der Begehung, sondern auch telefonisch und über WhatsApp. Die Beratungsinhalte werden von uns dokumentiert, Ihnen übersendet und bei Bedarf auch bei uns digital organisiert und abrufbar gehalten.
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Social Media: Ihr Engagement für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter muss kommuniziert werden. Wir helfen Ihnen gerne mit aufbereiteten Inhalten für Ihre Social-Media-Kanäle oder verwirklichen für Sie medienwirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzideen.
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Die Pflichtvorsorge: Für die Pflichtvorsorge ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat die entsprechenden Untersuchungen (G1–G46) für den Arbeitnehmer zu veranlassen. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeit und meist in Jahresabständen wieder veranlasst und durchgeführt werden.
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Die Angebotsvorsorge: Die Angebotsvorsorge der ArbMedVV ist für Arbeitnehmer nicht verpflichtend. Jedoch besteht für den Arbeitgeber die Pflicht des Angebotes. Der Unterschied zur Pflichtvorsorge besteht darin, dass die Expositionszeit mit Gefahrenstoffen nicht derart hoch ist. Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist zum Beispiel nach der ArbMedVV dem Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten (Angebotsvorsorge). Wir führen diese gerne durch einen Arbeitsmediziner bei Ihnen im Unternehmen in Frankfurt durch!
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Die Wunsch-/Individualvorsorge: Die ArbMedVV regelt für den Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vorsorge. Einen Grundsatz gibt es hierfür nicht. In der Regel verwirklicht sich der Anspruch dadurch, dass der Arbeitnehmer einen Termin beim Betriebsmediziner vereinbart und dann das Thema individuell bespricht, ohne dass der Betriebsarzt die Inhalte an den Arbeitgeber in Frankfurt weitergibt.
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bezüglich der Berechnung der Beschäftigtenanzahl ist zu beachten: Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- einer Fachkraft oder mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden. Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Angestellten in Frankfurt, gewährleistet durch einen Arbeitsmediziner, bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.
Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses. Unser Ziel ist es, dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen in Ihrem Unternehmen protokolliert und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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