Für kleine, mittlere und Großunternehmen & Behörden in Frankfurt
Betriebsarzt mit brarbe
Gem. § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen jeglicher Branche einen Betriebsarzt zu bestellen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Beratung zu erhalten.
…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Wir bestellen für Sie im Sinne des Gesetzes eine(n) Betriebsarzt/Betriebsärztin in Frankfurt,
übersenden Ihnen die erforderlichen Unterlagen und
halten diese für Sie digital abrufbar.
Unsere Betriebsmediziner in Frankfurt beraten und weisen Sie auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen automatisch hin.
Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgenuntersuchungen in Frankfurt nach den Grundsätzen G1–G46 und helfen Ihnen bei betriebsspezifischen Problematiken.
Betriebsarzt & Arbeitsmedizin
Das Arbeitsschutzgesetz definiert Ihre Pflichten zum Schutz von Mitarbeitern. Laut § 3 ArbSchG ist es Ihre Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen, die sich aus den DGUV Vorschriften bzw. Ihrer Branchenzugehörigkeit für Sie ergeben.
Sie müssen betriebliche Ersthelfer für Ihr Unternehmen in Frankfurt ausgebildet und bestellt haben. Die erforderliche Anzahl startet bei 5 % der Belegschaft bis hin zu 10 % bei „gefährlicheren“ Branchen.
Für gewisse Tätigkeiten schreibt das Gesetz medizinische Vorsorgeuntersuchungen vor (sogenannte G1–G46-Untersuchungen). Erforderlich ist z. B. eine G42-Untersuchung alle zwei Jahre bei Mitarbeitern im Kontext von Feuchtarbeit oder längerfristigem (>4 Std.) Einmal-Handschuhe-Tragen.
Gegebenenfalls kann der Unternehmer dazu verpflichtet sein, seinen Mitarbeiter auf die medizinische Tauglichkeit hin zu untersuchen. Explizit erforderlich ist dies z. B. für Mitarbeiter mit überwiegender Fahrtätigkeit (siehe Fahrerlaubnisverordnung). Ferner bleibt die Zuverlässigkeit eines Unternehmers unberührt, wenn er zudem Mitarbeiter auf die medizinische Tauglichkeit hin untersucht, wenn objektive Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung beim Mitarbeiter vorliegen.
Gem. § 84 II SGB IX muss dem Arbeitnehmer, wenn er mehr als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen und durchführen. Wir helfen Ihnen in Frankfurt und Umgebung gerne dabei.
brarbe und Betriebsarzt
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Bestellung: Wir bestellen für Sie den Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin in Frankfurt, übersenden Ihnen die Bestellurkunde und halten diese für Sie digital abrufbereit in dem für Sie angelegten Arbeitsschutzordner.
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Begehungen: Der brarbe-Betriebsarzt begeht Ihr Unternehmen in Frankfurt flexibel nach Rücksprache mit Ihnen.
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Beratung und Beratungsprotokolle: Wir beraten Sie nicht nur bei der Begehung in Frankfurt, sondern auch telefonisch und gerne via WhatsApp. Die Beratungsinhalte werden von uns dokumentiert, Ihnen übersendet und bei Bedarf auch bei uns digital organisiert und abrufbar gehalten.
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Social Media: Ihr Engagement für Gesundheit muss kommuniziert werden. Wir helfen Ihnen gerne mit aufbereiteten Inhalten für Ihre Social-Media-Kanäle oder verwirklichen für Sie medienwirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzideen.
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Die Pflichtvorsorge: Für die Pflichtvorsorge ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat die entsprechende Untersuchung (G1–G46) für den Arbeitnehmer zu veranlassen. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeit und meist in Jahresabständen wieder veranlasst und durchgeführt werden.
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Die Angebotsvorsorge: Die Angebotsvorsorge der ArbMedVV ist für Arbeitnehmer nicht verpflichtend. Jedoch besteht für den Arbeitgeber die Pflicht des Angebotes. Der Unterschied zur Pflichtvorsorge besteht darin, dass die Expositionszeit mit Gefahrenstoffen nicht derart hoch ist. Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist z. B. nach der ArbMedVV eine Vorsorgeuntersuchung dem Arbeitnehmer anzubieten (Angebotsvorsorge). Wir führen diese gerne bei Ihnen im Unternehmen in Frankfurt durch!
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Die Wunsch-/Individualvorsorge: Die ArbMedVV regelt für den Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vorsorge. Einen Grundsatz gibt es hierfür nicht. In der Regel verwirklicht sich der Anspruch dadurch, dass der Arbeitnehmer einen Termin beim Betriebsmediziner vereinbart und dann das Thema individuell bespricht, ohne dass der Betriebsarzt die Inhalte an den Arbeitgeber weitergibt!
- Wir helfen Ihnen bei der betriebsspezifischen Betreuung in Frankfurt und Umgebung
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden.
Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.
Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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