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Fachberatung

Arbeitsmediziner für kleine, mittlere und Großunternehmen und Behörden in Frankfurt

Betriebsarzt finden – mit brarbe.de

Gemäß § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen aller Branchen einen Betriebsarzt zu bestellen und mit der Aufgabe regelmäßiger Untersuchungen der Mitarbeiter einzusetzen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert zur arbeitsmedizinischen Beratung verpflichtet. Wir bestellen für Sie Betriebsärzte in der Region Frankfurt und deutschlandweit.

… für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!

Wir finden und bestellen für Sie im Sinne des Gesetzes einen geeigneten Betriebsarzt bzw. eine Ärztin in Frankfurt, senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu und halten diese für Sie digital abrufbar.

Unsere Arbeitsmediziner in Frankfurt beraten Sie und weisen Sie automatisch auf Ihre gesetzlichen Pflichten hin. Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgeuntersuchungen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Hanau, dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit nach den Grundsätzen G1–G46 und helfen Ihnen bei betriebsspezifischen Problematiken. Vermeiden Sie hohe Kosten beim Finden eines Betriebsarztes und wenden Sie sich an brarbe!

Betriebsarzt und Arbeitsmediziner – für Frankfurt und deutschlandweit

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt Ihre Pflichten zum Schutz Ihrer Beschäftigten. Nach § 3 des ArbSchG sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, z. B. in einem Unternehmen in Frankfurt, zu gewährleisten, indem Sie auf Ihre Kosten einen Betriebsarzt beauftragen. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen, die sich aus den DGUV-Vorschriften bzw. Ihrer Branchenzugehörigkeit für Sie ergeben:

Sie müssen für Ihr Unternehmen in Frankfurt nach § 2 ASiG einen Betriebsarzt bestellen.

Sie müssen betriebliche Ersthelfer für Ihr Unternehmen in Frankfurt ausgebildet und bestellt haben. Die erforderliche Anzahl beginnt bei 5 % der Belegschaft und steigt bis zu 10 % in „gefährlicheren“ Branchen.
Für gewisse Tätigkeiten schreibt das Gesetz medizinische Vorsorgeuntersuchungen vor (sogenannte G1–G46-Untersuchungen). G42-Untersuchungen sind z. B. alle zwei Jahre für Arbeitnehmer erforderlich, die Feuchtarbeit verrichten oder über einen längeren Zeitraum (> 4 Std.) Einweghandschuhe tragen.
Bei Bedarf kann der Unternehmer verpflichtet werden, Untersuchungen durch einen Arbeitsmediziner in Frankfurt oder einem anderen Ort durchführen zu lassen. Auf diese Weise kann die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten überprüft werden. Explizit erforderlich sind solche Untersuchungen z. B. für Mitarbeiter mit überwiegender Fahrtätigkeit (siehe Fahrerlaubnisverordnung). Die Zuverlässigkeit des Unternehmers wird auch dann nicht beeinträchtigt, wenn er bei objektiven Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung des Arbeitnehmers zusätzlich die gesundheitliche Eignung des Arbeitnehmers untersucht.
Gem. § 84 II SGB IX muss der Arbeitnehmer, wenn er mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen und durchführen. Wir helfen Ihnen in Frankfurt am Main und Umgebung gerne dabei.

Mit brarbe einen passenden Betriebsarzt finden

Wir helfen Ihnen bei der betriebsspezifischen Betreuung in Frankfurt und Umgebung, zum Beispiel in Darmstadt.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des Arbeitsschutzausschusses (ASA).

Nach § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Hinsichtlich der Berechnung der Beschäftigtenzahl ist zu beachten: Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • Betriebsärzten
  • einer Fachkraft oder mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)

 

Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden. Die regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsausschusses haben zum Ziel, den Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in Frankfurt, die durch einen Arbeitsmediziner gewährleistet wird, als Thema bewusst und dauerhaft präsent zu halten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich vorgeschriebene Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses. Unser Ziel ist es, dass der Arbeitsschutz und seine Maßnahmen in Ihrem Unternehmen erfasst und seine Auswirkungen messbar werden! Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen kleinen Betrieb oder ein Großunternehmen in Frankfurt leiten – wir betreuen jedes Unternehmen individuell und engagiert!

Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

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