Arbeitsmediziner für kleine, mittlere und Großunternehmen und Behörden in Frankfurt
Betriebsarzt finden in Frankfurt – mit brarbe.de
Gemäß § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen aller Branchen einen Betriebsarzt zu bestellen und mit der Aufgabe regelmäßiger Untersuchungen der Mitarbeiter einzusetzen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert zur arbeitsmedizinischen Beratung verpflichtet. Sie möchten einen passenden Betriebsarzt finden? Wir finden für Sie erfahrene und moderne Betriebsärzte in der Region Frankfurt und deutschlandweit.
… für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Die Aufgabe, eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu finden, können Sie mit gutem Gewissen in unsere Hände legen. Im Großraum Frankfurt sowie bundesweit unterstützen wir seit Jahren unsere deutschlandweit agierenden Kunden. Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu und halten diese für Sie digital abrufbar. So haben Sie jederzeit und auch von unterwegs Zugriff auf relevante Informationen.
Als Arbeitgeber haben Sie gesetzliche Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern. Unsere Betriebsärzte weisen Sie auf diese Pflichten hin und unterstützen Sie bei der Gesundheitsförderung. Gerne übernehmen wir auch die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Unternehmen in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau oder in anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei betriebsspezifischen Herausforderungen. Vermeiden Sie hohen Aufwand beim Finden eines Betriebsarztes und wenden Sie sich an brarbe!
Sie benötigen Erste-Hilfe-Kurse für Ihr Unternehmen? Gerne unterstützen wir Sie dabei, die notwendige Quote Ihrer Belegschaft als Ersthelfer auszubilden und gesetzlich vorgeschriebene Standards zu erfüllen. Unsere erfahrenen Sanitäter besuchen Sie gerne auch vor Ort in Frankfurt oder ganz Hessen. brarbe ist als zertifizierte Stelle des DGUV dazu ermächtigt, Schulungen anzubieten. Die Kosten können bei der Berufsgenossenschaft eingereicht werden.
Betriebsarzt und Arbeitsmediziner – für Frankfurt und deutschlandweit
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Pflichten für Unternehmen zum Schutz der Beschäftigten geregelt. Die genaue Art der Arbeitsschutzmaßnahmen ist von der Tätigkeit des Unternehmens abhängig und die Umsetzung der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
Nach § 3 des ArbSchG sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, zum Beispiel in einem Unternehmen in Frankfurt, zu gewährleisten, indem Sie eine Arbeitssicherheitsorganisation aufbauen und auf Ihre Kosten einen Betriebsarzt beauftragen. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen, die sich aus den DGUV-Vorschriften bzw. Ihrer Branchenzugehörigkeit für Sie ergeben:
Sie müssen für Ihr Unternehmen in Frankfurt nach § 2 ASiG einen Betriebsarzt bestellen. Dieser ist für die arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter zuständig und unterstützt bei der Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. Regelmäßige Untersuchungen und Beratungen durch den Betriebsarzt tragen dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Sie müssen betriebliche Ersthelfer für Ihr Unternehmen in Frankfurt ausgebildet und bestellt haben. Die erforderliche Anzahl beginnt bei 5 % der Belegschaft und steigt bis zu 10 % in „gefährlicheren“ Branchen. Ihre Ersthelfer müssen regelmäßig geschult werden, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.
Bei Bedarf muss der Unternehmer Untersuchungen durch einen Arbeitsmediziner, z. B. in Frankfurt, durchführen lassen, um die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten zu überprüfen, besonders für Mitarbeiter mit überwiegender Fahrtätigkeit (siehe Fahrerlaubnisverordnung). Auch bei objektiven Anhaltspunkten für Beeinträchtigungen kann eine zusätzliche Untersuchung erforderlich sein.
Gem. § 84 II SGB IX muss der Arbeitnehmer, wenn er mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen und durchführen. Wir helfen Ihnen in Frankfurt am Main und Umgebung gern dabei.
Mit brarbe einen passenden Betriebsarzt finden
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Bestellung: Wir bestellen für Sie den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin in Frankfurt, senden Ihnen die Bestellungsurkunde zu und halten diese digital in der für Sie individuell angelegten Arbeitsschutzakte bereit.
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Begehungen: Der brarbe-Betriebsarzt begeht gemeinsam mit Ihnen Ihr Unternehmen in Frankfurt und Umgebung.
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Beratung und Beratungsprotokolle: Wir beraten Sie nicht nur vor Ort, sondern auch per Telefon und WhatsApp, so bleiben Sie flexibel. Wir dokumentieren die Beratungsinhalte, senden sie Ihnen zu und halten sie auf Wunsch auch digital organisiert und abrufbar bei uns vor.
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Social Media: Ihr Engagement für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte nach außen getragen werden. Benötigen Sie Unterstützung beim Aufbau Ihres Social-Media-Kanals oder bei der Aufbereitung von Inhalten für Ihre Social-Media-Kanäle? Wir verwirklichen für Sie medienwirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzideen.
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Die Pflichtvorsorge: Bei der Pflichtvorsorge muss sich der Arbeitgeber um Untersuchungen (G1–G46) kümmern, und der Arbeitnehmer muss an diesen teilnehmen. Im Normalfall müssen diese Untersuchungen bei Aufnahme der Tätigkeit und anschließend einmal jährlich durchgeführt werden.
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Die Angebotsvorsorge: Bei der Angebotsvorsorge nach der ArbMedVV muss der Arbeitgeber ein Angebot bereitstellen; die Teilnahme ist für die Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtend. Gerade bei Tätigkeiten, bei denen nicht regelmäßig Kontakt mit Gefahrstoffen besteht, etwa bei Büroarbeitsplätzen, kann eine solche Angebotsvorsorge sehr sinnvoll sein. Gerne unterstützen Sie unsere erfahrenen Arbeitsmediziner dabei und führen Untersuchungen im Rahmen der Angebotsvorsorge in Ihrem Unternehmen in Frankfurt durch.
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Die Wunsch-/Individualvorsorge: Die ArbMedVV regelt für den Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vorsorge. Einen Grundsatz gibt es hierfür nicht. Üblicherweise wird der Anspruch durch die Vereinbarung eines Termins mit dem Betriebsarzt und die Besprechung des Themas unter vier Augen realisiert, ohne dass der Betriebsarzt den Arbeitgeber in Frankfurt über den Inhalt informiert.
- Erste-Hilfe-Kurse – kostenlos für Unternehmen: Als Unternehmen sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine gewisse Quote Ihrer Belegschaft eine Ersthelferausbildung erhält. Mit brarbe haben Sie die Möglichkeit, kostenfreie Erste-Hilfe-Kurse für Ihr Unternehmen zu buchen.
- Ersthelferkurse in Frankfurt und Hessen: brarbe unterstützt Sie nicht nur dabei, einen Betriebsarzt zu finden, sondern ist in Frankfurt und ganz Hessen Ihr Partner für die qualifizierte Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie die notwendige Auffrischung alle zwei Jahre.
- Ausbildung durch Sanitäter vor Ort: Die Ersthelferschulung führt ein erfahrener Sanitäter direkt vor Ort in Ihrem Betrieb durch. Der Grundlehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Auf Wunsch kann die Schulung auch in den Räumlichkeiten von brarbe stattfinden.
- Ermächtigte Stelle der DGUV: Als zertifizierte Stelle der DGUV ist das brarbe-Ausbildungsinstitut ermächtigt, qualifizierte Ersthelferschulungen sowie Auffrischungen durchzuführen, deren Kosten bei der Berufsgenossenschaft eingereicht werden können. Dies garantiert eine anerkannte und hochwertige Ausbildung für Ihre Mitarbeiter.
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des Arbeitsschutzausschusses (ASA).
Nach § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dabei handelt es sich um ein betriebliches Gremium, das regelmäßig zusammenkommt, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu koordinieren. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- einer Fachkraft oder mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss tritt im Regelfall einmal pro Quartal zusammen. In diesen Sitzungen sprechen die Teilnehmer konstruktiv über die Förderung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen in Frankfurt oder Umgebung. Unsere Arbeitsmediziner wissen genau, auf welche Aspekte es ankommt und wie der Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen aktiv gefördert werden kann.
Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei der Gründung eines Arbeitsschutzausschusses und übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten. Wir sorgen dafür, dass alle Maßnahmen für Sie übersichtlich zusammengestellt werden, damit Sie jederzeit genau wissen, wie der aktuelle Stand ist. Die Spezialisten für Arbeitssicherheit von brarbe sind gerne für Sie da – egal, ob Sie in Ihrem kleinen Betrieb die Gesundheit fördern möchten oder für Ihr Großunternehmen ein langfristiges Gesundheitskonzept erstellen wollen. Wir unterstützen Sie gern.
Häufige Fragen zum Thema Betriebsarzt in Frankfurt
Ein Betriebsarzt unterstützt Ihr Unternehmen in Frankfurt im Bereich Gesundheit. Dazu gehören die arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorge und Gesundheitsprävention. Der Betriebsarzt kann Untersuchungen anbieten, beraten, Begehungen im Unternehmen durchführen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Förderung der Prävention vorschlagen. Natürlich werden alle Aufgaben ordnungsgemäß dokumentiert.
Ja, gemäß § 2 ASiG müssen Unternehmen einen Betriebsarzt bestellen. Diese arbeitsmedizinische Betreuung ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wir übernehmen für Sie die Bestellung des Betriebsarztes, der für Sie die betriebliche Betreuung übernimmt. Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Ersthelferausbildung und bestellen für Sie auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, falls notwendig.
Je nach Tätigkeit der Arbeitnehmer kommen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge infrage. Welche Option die richtige ist, ist in der ArbMedVV gesetzlich geregelt.
Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ab einer Größe von 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben. Sein Ziel ist die Abstimmung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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