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Fachberatung

Für kleine, mittlere und Großunternehmen & Behörden in Frankfurt

Betriebsarzt mit brarbe

Gem. § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen jeglicher Branche einen Betriebsarzt zu bestellen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Beratung zu erhalten.

…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!

Wir bestellen für Sie im Sinne des Gesetzes eine(n) Betriebsarzt/Betriebsärztin in Frankfurt,

übersenden Ihnen die erforderlichen Unterlagen und

halten diese für Sie digital abrufbar.

Unsere Betriebsmediziner in Frankfurt beraten und weisen Sie auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen automatisch hin.

Wir kümmern uns um Ihre Vorsorgenuntersuchungen in Frankfurt nach den Grundsätzen G1G46 und helfen Ihnen bei betriebsspezifischen Problematiken.

Betriebsarzt & Arbeitsmedizin

Das Arbeitsschutzgesetz definiert Ihre Pflichten zum Schutz von Mitarbeitern. Laut § 3 ArbSchG ist es Ihre Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen, die sich aus den DGUV Vorschriften bzw. Ihrer Branchenzugehörigkeit für Sie ergeben.

Sie müssen für Ihr Unternehmen in Frankfurt einen Betriebsarzt bestellen. (§ 3 ASiG)

Sie müssen betriebliche Ersthelfer für Ihr Unternehmen in Frankfurt ausgebildet und bestellt haben. Die erforderliche Anzahl startet bei 5 % der Belegschaft bis hin zu 10 % bei „gefährlicheren“ Branchen.

Für gewisse Tätigkeiten schreibt das Gesetz medizinische Vorsorgeuntersuchungen vor (sogenannte G1G46-Untersuchungen). Erforderlich ist z. B. eine G42-Untersuchung alle zwei Jahre bei Mitarbeitern im Kontext von Feuchtarbeit oder längerfristigem (>4 Std.) Einmal-Handschuhe-Tragen.

Gegebenenfalls kann der Unternehmer dazu verpflichtet sein, seinen Mitarbeiter auf die medizinische Tauglichkeit hin zu untersuchen. Explizit erforderlich ist dies z. B. für Mitarbeiter mit überwiegender Fahrtätigkeit (siehe Fahrerlaubnisverordnung). Ferner bleibt die Zuverlässigkeit eines Unternehmers unberührt, wenn er zudem Mitarbeiter auf die medizinische Tauglichkeit hin untersucht, wenn objektive Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung beim Mitarbeiter vorliegen.

Gem. § 84 II SGB IX muss dem Arbeitnehmer, wenn er mehr als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen und durchführen. Wir helfen Ihnen in Frankfurt und Umgebung gerne dabei.

brarbe und Betriebsarzt

Arbeitsschutzausschuss (kurz ASA)

brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • Betriebsärzten
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)

Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden.

Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.

Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

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Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

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