Arbeitsmediziner für kleine, mittlere und Großunternehmen und Behörden in Frankfurt
Betriebsarzt finden – mit brarbe.de
Gemäß § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben Unternehmen aller Branchen einen Betriebsarzt zu bestellen und mit der Aufgabe regelmäßiger Untersuchungen der Mitarbeiter einzusetzen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sind gemäß DGUV 2 Vorschrift 2 Anhang 2 gesondert zur arbeitsmedizinischen Beratung verpflichtet. Sie möchten einen passenden Betriebsarzt finden? Wir dienstleisten für Sie erfahrene und moderne Betriebsärzte in der Region Frankfurt und deutschlandweit.
… für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
Die Aufgabe, eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu finden, können Sie mit gutem Gewissen in unsere Hände legen. Im Großraum Frankfurt sowie bundesweit dienstleisten wir seit Jahren für unsere deutschlandweit agierenden Kunden. Wir senden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu und halten diese für Sie digital abrufbar. So haben Sie jederzeit und auch von unterwegs Zugriff auf relevante Informationen.
Unsere Arbeitsmediziner in Frankfurt beraten Sie und weisen Sie automatisch auf Ihre gesetzlichen Pflichtenhin. Wir sorgen für die Durchführung Ihrer Vorsorgeuntersuchungen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Hanau und im gesamten Rhein-Main-Gebiet sowie deutschlandweit gemäß den Richtlinien G1–G46. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei betriebsspezifischen Herausforderungen. Vermeiden Sie hohen Aufwand beim Finden eines Betriebsarztes und wenden Sie sich an brarbe!
Unternehmen haben die Möglichkeit, kostenlose Erste-Hilfe-Kurse über brarbe zu buchen, um sicherzustellen, dass eine bestimmte Quote ihrer Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet wird. brarbe bietet diese Kurse durch erfahrene Sanitäter direkt vor Ort in Frankfurt und ganz Hessen an und ist als zertifizierte Stelle der DGUV ermächtigt, diese Schulungen anzubieten, deren Kosten bei der Berufsgenossenschaft eingereicht werden können.
Betriebsarzt und Arbeitsmediziner – für Frankfurt und deutschlandweit
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt Ihre Pflichten zum Schutz Ihrer Beschäftigten. Eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen und spezifischer betrieblicher Anforderungen ist unerlässlich, um einen optimalen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Nach § 3 des ArbSchG sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz, z.B. in einem Unternehmen in Frankfurt, zu gewährleisten, indem Sie eine Arbeitssicherheitsorganisation aufbauen und auf Ihre Kosten einen Betriebsarzt beauftragen. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen, die sich aus den DGUV-Vorschriften bzw. Ihrer Branchenzugehörigkeit für Sie ergeben:
Sie müssen für Ihr Unternehmen in Frankfurt nach § 2 ASiG einen Betriebsarzt bestellen. Dieser ist für die arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter zuständig und unterstützt bei der Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. Regelmäßige Untersuchungen und Beratungen durch den Betriebsarzt tragen dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Sie müssen betriebliche Ersthelfer für Ihr Unternehmen in Frankfurt ausgebildet und bestellt haben. Die erforderliche Anzahl beginnt bei 5 % der Belegschaft und steigtbis zu 10 % in „gefährlicheren“ Branchen. Ihre Ersthelfer müssen regelmäßig geschult werden, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.
Bei Bedarf muss der Unternehmer Untersuchungen durch einen Arbeitsmediziner, z. B. in Frankfurt, durchführen lassen, um die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten zu überprüfen, besonders für Mitarbeiter mit überwiegender Fahrtätigkeit (siehe Fahrerlaubnisverordnung). Auch bei objektiven Anhaltspunkten für Beeinträchtigungen kann eine zusätzliche Untersuchung erforderlich sein.
Gem. § 84 II SGB IX muss der Arbeitnehmer, wenn er mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorweisen und durchführen. Wir helfen Ihnen in Frankfurt am Main und Umgebung gern dabei.
Mit brarbe einen passenden Betriebsarzt finden
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Bestellung: Wir bestellen für Sie den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin in Frankfurt, senden Ihnen die Bestellungsurkunde zu und halten diese digital in der für Sie individuell angelegten Arbeitsschutzakte bereit.
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Begehungen: Der brarbe-Betriebsarzt begeht gemeinsam mit Ihnen Ihr Unternehmen in Frankfurt und Umgebung.
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Beratung und Beratungsprotokolle: Wir beraten Sie nicht nur vor Ort, sondern auch per Telefon und WhatsApp, so bleiben Sie flexibel. Wir dokumentieren die Beratungsinhalte, senden sie Ihnen zu und halten sie auf Wunsch auch digital organisiert und abrufbar bei uns vor.
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Social Media: Ihr Engagement für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte nach außen getragen werden. Benötigen Sie Unterstützung beim Aufbau Ihres Social-Media-Kanals oder bei der aufbereiteten Inhalten für Ihre Social-Media-Kanäle? Wir verwirklichen für Sie medienwirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzideen.
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Die Pflichtvorsorge: Für die Pflichtvorsorge ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er ist verpflichtet, die entsprechenden Untersuchungen (G1–G46) für den Arbeitnehmer zu veranlassen. Diese Untersuchungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und in der Regel einmal pro Jahr wiederholt werden.
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Die Angebotsvorsorge: Die Angebotsvorsorge der ArbMedVV ist für Arbeitnehmer nicht verpflichtend. Jedoch besteht für den Arbeitgeber die Pflicht des Angebotes. Der Unterschied zur Pflichtvorsorge besteht darin, dass die Expositionszeit gegenüber Gefahrstoffen geringer ist. Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist zum Beispiel nach der ArbMedVV dem Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten (Angebotsvorsorge). Wir führen diese gern durch einen Arbeitsmediziner bei Ihnen im Unternehmen in Frankfurt durch!
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Die Wunsch-/Individualvorsorge: Die ArbMedVV regelt für den Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vorsorge. Einen Grundsatz gibt es hierfür nicht. Üblicherweise wird der Anspruch durch die Vereinbarung eines Termins mit dem Betriebsarzt und die Besprechung des Themas unter vier Augen realisiert, ohne dass der Betriebsarzt den Arbeitgeber in Frankfurt über den Inhalt informiert.
- Erste-Hilfe-Kurse – kostenlos für Unternehmen: Als Unternehmen sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine gewisse Quote Ihrer Belegschaft eine Ersthelferausbildung erhält. Mit brarbe haben Sie die Möglichkeit, kostenfreie Erste-Hilfe-Kurse für Ihr Unternehmen zu buchen.
- Ersthelferkurse in Frankfurt und Hessen: brarbe unterstützt Sie nicht nur dabei, einen Betriebsarzt zu finden, sondern ist in Frankfurt und ganz Hessen Ihr Partner für die qualifizierte Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie die notwendige Auffrischung alle zwei Jahre.
- Ausbildung durch Sanitäter vor Ort: Die Ersthelferschulung führt ein erfahrener Sanitäter direkt vor Ort in Ihrem Betrieb durch. Der Grundlehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Auf Wunsch kann die Schulung auch in den Räumlichkeiten von brarbe stattfinden.
- Ermächtigte Stelle der DGUV: Als zertifizierte Stelle der DGUV ist das brarbe-Ausbildungsinstitut ermächtigt, qualifizierte Ersthelferschulungen sowie Auffrischungen durchzuführen, deren Kosten bei der Berufsgenossenschaft eingereicht werden können. Dies garantiert eine anerkannte und hochwertige Ausbildung für Ihre Mitarbeiter.
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des Arbeitsschutzausschusses (ASA).
Nach § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dabei handelt es sich um ein betriebliches Gremium, das regelmäßig zusammenkommt, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu koordinieren. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsärzten
- einer Fachkraft oder mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)
Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden. Die regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsausschusses haben zum Ziel, den Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in Frankfurt, die durch einen Arbeitsmediziner gewährleistet wird, als Thema bewusst und dauerhaft präsent zu halten.
Wir helfen Ihnen bei der Gründung Ihres Arbeitsschutzausschusses und der gesetzlich erforderlichen Protokollierung. Unser Ziel ist es, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu dokumentieren und messbar zu machen. Ob kleiner Betrieb oder Großunternehmen in Frankfurt – wir bieten individuelle und engagierte Betreuung!
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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