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Fachberatung

Arbeitssicherheit für Frankfurt am Main und die Region

Für kleine, mittlere und Großunternehmen & Behörden

brarbe kümmert sich gern allumfassend um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen, Betrieb oder Ihrer Behörde in Frankfurt am Main. Wir bestellen für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, welche Sie entsprechend der DGUV Vorschrift 2 sicherheitstechnisch betreut und Ihnen darüber hinaus auch bei speziellen Fragestellungen behilflich sein kann.

… für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!

brarbe unterstützt Sie in Frankfurt mit juristischer Expertise bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für Arbeitssicherheit. Diese Vorgaben entstehen überwiegend aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV 2 Vorschrift. Durch das Bestellen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der sicherheitstechnischen Grundbetreuung und Beratung stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite.

Wir bieten Ihnen auch eine betriebsspezifische Betreuung im Sinne der DGUV 2 Vorschrift in Frankfurt an und beraten Sie zum Beispiel hinsichtlich der Erstellung einer psychologischen Gefährdungsbeurteilung. Außerdem kümmern wir uns als Organisationsexperte um Ihre Pflichten aus § 12 ArbSchG, also der Organisation und Dokumentierung der Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter.

Der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt stammen oft aus unterschiedlichen externen Betrieben, die nicht in Frankfurt niedergelassen sind. Das führt dazu, dass sie meist unabhängig voneinander arbeiten.

Das sieht bei uns anders aus!

Zudem können wir betriebliche Erst- und Brandschutzhelfer für Sie ausbilden, Ihre widerkehrenden UVV-Prüfungen durchführen, PSA bestellen oder Desinfektionen für Sie in Frankfurt durchführen.

Arbeitssicherheit in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet mit brarbe

Im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Pflichten des Unternehmers zum Schutz seiner Mitarbeiter klar geregelt. Wesentlich ist dabei die in § 3 ArbSchG festgelegte grundsätzliche Unternehmerverantwortung hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. In § 1 ASiG ist eine Beratung durch Arbeitssicherheitsexperten bzw. das Bestellen einer Sicherheitsfachkraft für Ihr Unternehmen verankert.

brarbe unterstützt Sie in Frankfurt bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 5 mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Mit brarbe haben Sie einen zentralen Ansprechpartner für alle Belange der Betriebsmedizin, des Arbeits- und Brandschutzes gefunden: ob Betriebsarzt, Brandschutzbeauftragter, Hygienefachkraft oder Prüfer für Brandschutztüren.

brarbe unterstützt Sie hinsichtlich der Arbeitssicherheit in Frankfurt auch zu den Themen Gesundheit, Ergonomie, Ernährung und beim Angebot von medizinischen Check-ups.

Einhaltung von Vorschriften

brarbe sorgt mit seinen juristischen, technischen, arbeitsmedizinischen und betriebswirtschaftlichen Experten dafür, dass Sie in einem effektiven, modernen und rechtssicheren Unternehmen arbeiten – ob in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hanau, Mainz oder einem anderen Ort im Rhein-Main-Gebiet.

Arbeitsschutz mit brarbe

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bezüglich der Berechnung der Beschäftigtenanzahl ist zu beachten: Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Der Arbeitsausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  • Betriebsärzten
  • einer Fachkraft oder mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII)

Der Arbeitsschutzausschuss muss vierteljährlich abgehalten werden. Die regelmäßige Zusammenkunft des Arbeitsschutzausschusses hat den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema präsent zu halten.

Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses. Unser Ziel ist es, dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen in Ihrem Unternehmen protokolliert und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

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