Eignungsuntersuchungen
Die Eignungsuntersuchungen, auch Tauglichkeitsuntersuchungen genannt, dienen dazu, vor der Arbeitsaufnahme sicherzustellen, ob der Mitarbeiter gesundheitlich für die Tätigkeit geeignet ist. Einerseits ist die Eignungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für Berufskraftfahrer, andererseits kann sich eine Pflicht aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
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Eignungsuntersuchungen & Recht
Unter den folgenden Voraussetzungen können und dürfen Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden:
- Eine spezifische Rechtsgrundlage oder eine andere arbeitsrechtliche Grundlage sieht vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung vor (z. B. Berufskraftfahrer, Fahrerlaubnisverordnung)
- Der Arbeitnehmer willigt schriftlich in die Untersuchung ein
Rechtliche Grundlage
Eignungsuntersuchungen sind nur zulässig, wenn sie durch eine Rechtsvorschrift wie z. B. die Fahrerlaubnisverordnung gefordert sind. Schlichte Vorschriften zur Unfallverhütung sind nicht als rechtliche Grundlage anzusehen, um den Arbeitnehmer zur Eignungsuntersuchung zu verpflichten.
Die Gefährdungsbeurteilung allein ist rechtlich nicht ausreichend, um eine Eignungsuntersuchung mit dem Mitarbeiter bzw. potentiellen Mitarbeiter durchzuführen. Tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen können jedoch die rechtlichen Grundlagen für Eignungsuntersuchungen schaffen.
Ferner ist eine Eignungsuntersuchung zulässig, sofern der Mitarbeiter dieser schriftlich zustimmt.
Für welche Tätigkeiten kann eine Eignungsuntersuchung relevant sein?
- Fahr- und Steuertätigkeiten
- Feuerwehrtätigkeiten mit Atemschutz
- Arbeiten mit Absturzgefahr
Schweigepflicht: Was darf der Betriebsarzt an den Arbeitgeber weitergeben?
Auch im Hinblick auf die Eignungsuntersuchung unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Nach Abschluss der Eignungsuntersuchung darf er dem Arbeitgeber mitteilen, ob der Mitarbeiter geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet ist. Genauere Informationen zu den Befunden darf der Betriebsarzt nicht weitergeben, es sei denn der Beschäftige stimmt dem ausdrücklich zu.
Der durchführende Betriebsarzt
Um eine Aussage über die Eignung eines Mitarbeiters treffen zu können, ist es wichtig, dass der durchführende Arzt den Betrieb in Frankfurt und die Anforderungen, die an den Beschäftigten gestellt werden, gut kennt.
Eine wichtige Grundlage kann dabei die Gefährdungsbeurteilung sein, an der der Betriebsarzt teilnimmt, und daher mit den Risiken des Arbeitsplatzes vertraut ist.
Unterschiede zwischen Eignungsuntersuchung und arbeitsmedizinischer Vorsorge
Ziel: die körperliche und seelische Eignung des Mitarbeiters hinsichtlich der Tätigkeit und ob Gefahren für ihn oder andere entstehen könnten
Ziel: typische Berufskrankheiten früh zu erkennen und zu bekämpfen
Selbst- und Fremdschutz
Selbstschutz des Arbeitnehmers
Für die Durchführung ist eine rechtliche Begründung notwendig
Nur die Teilnahme an der Pflichtvorsorge ist erforderlich
Feststellung der physischen und psychischen Tauglichkeit für eine Tätigkeit
Frühzeitige Feststellung und Verhütung von Erkrankungen
brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Dieser Arbeitsschutzausschuss hat vierteljährlich stattzufinden bzw. tritt quartalsmäßig zusammen. Der Arbeitsschutzausschuss und die quartalsmäßige Zusammenkunft hat insbesondere den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema im Unternehmen präsent zu halten. Wir helfen Ihnen in Frankfurt gerne bei der Etablierung Ihres Arbeitsschutzausschusses und sorgen für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlich Wichtigen: dass Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
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Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
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