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Brandschutzbeauftragte
Brandschutz
beauftragte
Brandschutz ist auch Arbeitsschutz!
Sie können bei brarbe einen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde in Frankfurt bestellen.
Unser Brandschutzbeauftragter kann Sie in folgenden Themen beraten:
- Begehung, Anaylse und Betreuung von Gebäuden
- Brandschutzplan
- Brandschutzordnung (Teil A, B, C)
- Flucht- und Rettungspläne
- Unterweisung, Löschtraining usw.
…für die individuelle Ermittlung der Kosten angepasst auf Ihr Unternehmen!
brarbe & Brandschutz
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
- Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragen kann für Unternehmen und Behörden in Frankfurt verpflichtend sein. Diese Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben.
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Pflichtfall 1 (Baurecht): Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist baurechtlich festgeschrieben, z. B. durch eine Auflage oder durch eine Bauvorschrift (Bauordnung).
Gesetzlich verpflichtet sind oftmals Unternehmen und Behörden, in deren Gebäuden und Räumlichkeiten sich oft betriebsfremde Personen aufhalten (Besucher und Patienten in Krankenhäusern, Gäste in Gaststätten und Hotels, Kunden in Verkaufsstätten etc.). Behörden haben in der Regel immer eine Pflicht. -
Pflichtfall 2 (Arbeitsschutz): Eine objektive Gefahrenanalyse (die sogenannte Gefährdungsbeurteilung) ergibt, dass eine erhöhte Brandgefahr im Unternehmen bzw. bei den Arbeitstätigkeiten vorliegt. (z. B. holzverarbeitendes Unternehmen oder Arbeit mit hochenzündlichen Stoffen). Liegt objektiv gesehen eine erhöhte Brandgefahr vor bzw. ist dies in der Gefährdungsbeurteilung so erfasst, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Frankfurt erforderlich und verpflichtend.
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Versicherungsfall: Eine Versicherung (Unfallversicherer, Gebäudeversicherer etc.) setzt einen Brandschutzbeauftragten vertraglich pauschal voraus. Hat der Versicherungsnehmer keinen Brandschutzbeauftragten bestellt, liegt eine Pflichtverletzung vor und der Versicherungsgeber ist nicht verpflichtet den Schaden zu kompensieren.
Pflicht bei erhöhtem Brandrisiko!
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Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird nur konkret und unmissverständlich in den Bauordnungen und Bauantragsbescheiden in Frankfurt geregelt.
Ansonsten gilt eine Pflicht resultierend aus der Gefährdungsbeurteilung, wenn diese eine erhöhte Brand- und Menschengefahr erkennt.
Eine erhöhte Menschenlebensgefahr liegt immer bei Gebäuden mit vielen betriebsfremden Personen vor (z. B. Verkaufsstätten oder Krankenhäuser)
Wichtig zu wissen: Eine Behörde/Versicherung kann im Nachgang eines Brandes untersuchen, ob ein erhöhtes Brandrisiko vorlag bzw. ob die Gefährdungsbeurteilung zuverlässig erstellt wurde und ein Brandschutzbeauftragter erforderlich war.
Das Brandrisiko könnte man als Richtwert von zwei Faktoren abhängig machen:
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Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entsteht (je höher die Anzahl der Mitabeiter umso höher die Wahrscheinlichkeit)
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Ausmaß des möglichen Schadens (Schadenserwartung): Menschenleben, Gebäudegröße, Gebäude in der Nähe
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in Frankfurt
Beratung
- Beratung der Betriebsleitung hinsichtlich des Brandschutzes
- Schulung der Belegschaft im Hinblick auf Brandschutz, jährliche Unterweisung
- Einschätzung von Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb
- Pflege der Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Berufsgenossenschaft
Kontrolle
- Umsetzung des erstellten Brandschutzkonzept durch regelmäßige Begehung
- Kontrolle der Mitarbeiterunterweisungen bzw. Qualifikationen z. B. hinsichtlich der Brandschutzhelferausbildung
- Überwachung der Einhaltung der Wartungsintervalle bzw. wartungsbedürfigten Anlagen wie Brandschutztüren/Feuerlöscher etc.
- Kontrolle der Einhaltung betrieblicher Regelungen (freie Flucht- und Rettungswege)
Planung
- Brandschutzpläne
- Brandschutzordnung (Teil A, B, C)
- Anbringungsorte der Flucht-, Rettungspläne, Notfallbeschilderung
- Brandschutzeinrichtungen Einbeziehung bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten.
Schulungen & Fortbildungen im brarbe-Institut
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Wichtig zu wissen:
Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen einmal im Jahr an einer Evakuierungsübung teilnehmen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss alle 3–5 Jahre aufgefrischt werden.Eine Ausbildung – zwei Möglichkeiten: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie Ihre Brandschutzhelfer lieber direkt in Ihrem Unternehmen in Frankfurt und Umgebung oder in unseren Schulungsräumen bzw. Niederlassungen ausbilden.
Über uns
brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand.
Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!
Weitere Kanäle
bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können
Preis/Kosten
Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.
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