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Die zunehmende Digitalisierung von Unternehmen und Arbeitsplätzen erfordert erweiterte Regelungen und Gefährdungsbeurteilungen.

Arbeitsschutz betrifft nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Sie. Wer Arbeitsschutz pflichtgemäß umsetzt, schützt sich selbst vor Haftungsrisiken, Bußgeldern und Betriebsunterbrechungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gesetze gelten, welche Pflichten Sie haben und was 2026 neu hinzugekommen ist.   

ArbSchG und ASiG: Die Richtlinien des Gesetzgebers

Das Arbeitsschutzgesetz – kurz ArbSchG – und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bilden die rechtliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Das ArbSchG bestimmt dabei, welche Maßnahmen dafür vom Arbeitgeber unternommen werden müssen. Das ASiG regelt, von welchen Fachkräften diese Methoden umgesetzt und überprüft werden müssen. Beide Gesetze ergänzen sich gegenseitig.

Die wichtigsten Inhalte und Maßnahmen

Das sind auch 2026 die zentralen Felder des Arbeitsschutzes:

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber stehen nach §§ 5 und 6 ArbSchG in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Konkret heißt das, dass jede Betriebsart arbeitsstättenbezogene, arbeitsmittelbezogene und tätigkeitsbezogene Gefährdungen ermitteln sowie Risiken bestimmen und festlegen muss, wie diese reduziert werden können. Auch psychische Belastungsfaktoren müssen zunehmend berücksichtigt werden.

Ein Beispiel für ein arbeitsstättenbezogenes Risiko kann störender Lärm im Büro sein. Bei den Arbeitsmitteln reicht das von Gefahrstoffen bis hin zur Arbeit am Bildschirm. Tätigkeitsbezogene Gefährdungen beziehen sich etwa auf den Einsatz von Chemikalien beim Reinigen von Maschinen.

Schutzmaßnahmen & Unterweisungen

Nach der Gefährdungsbeurteilung müssen vom Arbeitgeber sinnvolle Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Außerdem sind turnusmäßige Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeitenden verpflichtend. Das bezieht sich sowohl auf allgemeine Risiken als auch auf die spezifische Betriebsart betreffende.

Ab einer Betriebsgröße von elf Beschäftigten besteht zudem die Dokumentationspflicht des Ergebnisses sowie festgelegter Schutzmaßnahmen und deren Überprüfung. Aber auch bei weniger Angestellten empfiehlt sich eine schriftliche Aufzeichnung, um auf der sicheren Seite zu sein.

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen, die eine beratende und unterstützende Funktion haben.

Das hat sich 2026 geändert

Seit Anfang des Jahres sind relevante Neuerungen des Arbeitsschutzes in Kraft getreten. Die Regierung reagiert damit vor allem auf die zunehmende Digitalisierung von Unternehmen. Wir stellen sie vor:

Homeoffice

Seit Januar dieses Jahres bestimmt die angepasste DGUV-Regel 115-401, dass Bildschirmarbeitsplätze im Homeoffice und beim Desk-Sharing denselben ergonomischen Anforderungen wie feste Büroarbeitsplätze unterliegen.

Psychische Belastungsfaktoren

Diese müssen nun ausdrücklich in der Gefährdungsbeurteilung stehen. Darunter fallen zum Beispiel auch digitaler Stress und ständige Erreichbarkeit. Von der neuen Regelung sind etwa 20 Millionen Arbeitsplätze betroffen.

Lockerung von Sicherheitsbeauftragten-Pflicht

Neben strengeren Regeln gibt es 2026 auch eine Lockerung: Diese betrifft die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Bislang mussten Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitenden einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Künftig gilt die Regelung für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern.

Ab 250 Beschäftigten müssen Firmen aber weiterhin mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte vorweisen. Unberührt bleibt davon außerdem die Verpflichtung von Unternehmen mit besonderer Gefahrenbelastung wie schwere Maschinen oder Gefahrstoffe zur Bestimmung von Sicherheitsbeauftragten, egal, wie groß der Betrieb ist.

Wie lässt sich Arbeitsschutz auch in mittelständischen und kleinen Unternehmen 2026 gut umsetzen?

Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt oft die Kapazität, den Überblick zu behalten. Externe Fachleute übernehmen dann die Betreuung – rechtssicher, praxisnah und ohne den Aufwand einer eigenen Stelle.

brarbe berät Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin – und bringt alle drei Disziplinen aus einer Hand mit. Das spart Koordinationsaufwand und stellt sicher, dass nichts zwischen die Zuständigkeiten fällt.

Sie möchten wissen, wo Ihr Betrieb steht? Nehmen Sie Kontakt auf – wir schauen gemeinsam hin.

Wie entwickelt sich der Gesundheits- und Arbeitsschutz in Zukunft?

Themen wie psychische Belastungen, Remote-Arbeit und steigende Krankheitstage sind zunehmend präsent. Vor allem hohe Fehlzeiten haben für Unternehmen und Wirtschaft enorme Auswirkungen. Mit der Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und der damit verbundenen intensiveren Überwachung soll Pflichtverletzungen beim Arbeitsschutz und damit verbundenen gesundheitlichen Belastungen vorgebeugt werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Arbeitsschutz ist schon lange kein Randthema mehr und wird künftig an Bedeutung gewinnen. Mit einem professionellen Partner wie brarbe an Ihrer Seite bereiten Sie sich optimal auf Prüfungen und Auflagenschreiben vor. Kontaktieren Sie uns gerne.

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