+49 6451 210 660

oder via Whatsapp
+49 172 5212 876, wenns mal schnell gehen muss

In einem Unternehmen kann immer mal etwas passieren. Arbeitsunfälle, plötzliches Unwohlsein eines Kollegen oder ein Kreislaufstillstand – auch bei vermeintlich sicheren Büroarbeitsplätzen kann es schnell zu Problemen kommen. Daher ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung viel mehr als nur ein „Nice-to-have“, sie ist ein zentraler Baustein, um Mitarbeiter zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Mit Schulungen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter gezielt ausbilden und so Sicherheit für das Unternehmen und die Beschäftigten schaffen.

Rechtlicher Rahmen: Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Ersthelfer sind in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Dies regelt § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Darin wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen für die Erste Hilfe und Notfallorganisation im Unternehmen einzuleiten. In der DGUV Vorschrift 1, insbesondere § 26, wird dies konkretisiert und die genaue Anzahl der Ersthelfer sowie deren Ausbildung geregelt. Werden diese Vorschriften nicht vollständig umgesetzt, riskiert der Arbeitgeber Bußgelder, Regressforderungen der Versicherungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen!

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Die genaue Anzahl ist in der DGUV festgelegt. Bei einer Betriebsgröße von 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten muss der Betrieb mindestens einen Ersthelfer haben. Sind es mehr Beschäftigte, greift ein bestimmter Satz. Dies sind bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent und bei sonstigen Betrieben 10 Prozent der Beschäftigten. Achtung: Es zählt nicht die Zahl, sondern die Anzahl der Ersthelfer vor Ort. Hat das Unternehmen verschiedene Standorte, muss die Quote an jedem Standort erfüllt werden. Die Ersthelfer müssen außerdem tatsächlich vor Ort sein! Auch bei unterschiedlichen Arbeitszeiten, etwa bei Schichtarbeit, muss die Quote berücksichtigt werden. Daher lohnt es sich meistens, mehr Arbeitnehmer auszubilden, damit immer genug Ersthelfer vor Ort sind.

Wie läuft die Ersthelferausbildung ab?

Betriebliche Ersthelfer müssen eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren, die in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten besteht. In den Kursen werden die Grundlagen der Ersten Hilfe, Verhalten im Notfall, Versorgung von Verletzungen, Wiederbelebung sowie der Einsatz eines Defibrillators (AED) geübt. Die Kosten werden im Normalfall von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Wichtig ist, dass die Ersthelfer alle zwei Jahre die Fortbildung wiederholen, um das Wissen aufzufrischen. Wir empfehlen Unternehmen daher, einen festen Schulungsplan einzurichten und die Auffrischungskurse rechtzeitig zu buchen. Dies ist auch für die Dokumentation essenziell, denn mit einer lückenlosen Dokumentation stärkt der Arbeitgeber seine Rechtsposition im Schadensfall.

Typische rechtliche Risiken bei Versäumnissen

Im Unternehmen sollten immer genug Ersthelfer vorhanden sein. Sollte es zu einem Notfall kommen und es ist kein oder zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden, kann dies als Organisationsverschulden ausgelegt werden. Die Folge sind empfindliche Strafzahlungen oder strafrechtliche Verantwortung der Unternehmensleitung. Auch nicht vorhandene oder unvollständige Dokumentation sowie veraltete Schulungsstände können bei Prüfungen zu Problemen führen. Wir empfehlen daher: Schulen Sie Ihr Personal und führen Sie Auffrischungen durch, um immer auf der sicheren Seite zu sein.

Sicherheit im Betrieb: Rechtssicher!

Es ist entscheidend, dass die Sicherheit in Ihrem Betrieb auch rechtssicher ist. Wir empfehlen daher Ihren Bedarf über eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln zu lassen. Wichtige Faktoren sind etwa Schichtbetrieb, Branche, Außendienst, Mobilität und Homeoffice. Benennen Sie geeignete Mitarbeiter als Ersthelfer, vor allem selbstständige Personen mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein und guter Anwesenheit. Stellen Sie sicher, dass immer genug Ersthelfer anwesend sind, indem Sie Vertretungsregelungen festlegen.

Gerne helfen wir Ihnen als Experte für Arbeitssicherheit dabei, Ihr Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen und unterstützen Sie auch bei der Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft. Bei Brarbe kennen wir uns gut aus und sind gerne für Sie da!

Schreibe einen Kommentar

Logo mit einzelnen Bereichen von brarbe
Kostenlose Beratung
Wir melden uns bei Ihnen und beraten Sie gerne kostenlos & unverbindlich.
Logo mit einzelnen Bereichen von brarbe
Kostenlose Beratung
Wir melden uns bei Ihnen und beraten Sie gerne kostenlos & unverbindlich.
Kostenloser Termin zur Arbeitssicherheitsberatung
Sichern Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch – direkt und persönlich mit unserer Expertin Mule Eckhoff
Kostenlose Beratung
Wir melden uns bei Ihnen und beraten Sie gerne kostenlos & unverbindlich.
Kostenloser Termin zur Arbeitssicherheitsberatung
Sichern Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch – direkt und persönlich mit unserer Expertin Mule Eckhoff