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Ein Betriebsbrand kündigt sich nicht an. Oft reicht ein technischer Defekt oder ein Moment der Unachtsamkeit aus, um beispielsweise einen Kabelbrand im Serverraum, einen überhitzten Akku im Lager oder einen Kurzschluss in der Kaffeeküche auszulösen. Deshalb müssen Arbeitgeber geeignete Maßnahmen treffen, um Brände zu verhindern, Entstehungsbrände zu bekämpfen und Beschäftigte im Notfall sicher zu evakuieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Sie beim Thema Brandschutz für Ihren Betrieb beachten müssen.

Welche Vorschriften gelten für den Brandschutz?

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), vor allem § 10, in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz und beschreibt unter anderem die erforderliche Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen.

Ergänzend sind die einschlägigen Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung sowie nach der Art der Arbeitsstätte, den Tätigkeiten, der Zahl der anwesenden Personen und den vorhandenen Brandgefahren. Daher gelten die grundlegenden Arbeitgeberpflichten auch für kleine Betriebe, während Umfang und Ausgestaltung des Brandschutzes je nach Betrieb unterschiedlich ausfallen.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

Die gesetzlichen Anforderungen lassen sich in vier Bereiche einteilen, die im Betrieb zusammenspielen müssen:

  • Vorbeugender Brandschutz: Gefährdungsbeurteilungen mit Brandschutzaspekt, sichere Lagerung brennbarer Stoffe, Rauchverbote sowie Regularien zu Elektroinstallationen.
  • Baulicher Brandschutz: feuerbeständige Baustoffe, klar geplante Flucht- und Rettungswege sowie Brandabschottungen zwischen Gebäudeabschnitten.
  • Betrieblich-organisatorischer Brandschutz: regelmäßige Brandschutzunterweisungen, Notfall- und Evakuierungspläne sowie die Benennung von Brandschutzhelfern.
  • Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöscheinrichtungen und deren regelmäßige Wartung.

Wer ist wofür verantwortlich?

Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz liegt beim Arbeitgeber. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und lässt sich nicht vollständig delegieren – selbst, wenn einzelne Aufgaben an andere Personen übertragen werden, bleibt die Geschäftsführung in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Für die operative Umsetzung stehen dem Arbeitgeber mehrere Fachkräfte zur Seite:
  • Brandschutzbeauftragte beraten den Arbeitgeber fachlich, erstellen und pflegen Brandschutzordnungen sowie Flucht- und Rettungspläne und überwachen die Einhaltung der Vorgaben im laufenden Betrieb. Je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial kann ihre Bestellung erforderlich sein.
  • Brandschutzhelfer sind im Ernstfall vor Ort die ersten Ansprechpersonen: Sie unterstützen bei der Evakuierung, leiten Erstmaßnahmen ein und sind entsprechend geschult.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bindet den Brandschutz in die übergreifende Gefährdungsbeurteilung ein und sorgt dafür, dass er nicht isoliert, sondern als Teil des gesamten Arbeitsschutzkonzepts betrachtet wird.

Diese Aufteilung entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verantwortung. Kommt es zu einem Schadensfall und stellt sich heraus, dass Pflichten nicht oder unzureichend erfüllt wurden, haftet in letzter Konsequenz die Geschäftsführung – unabhängig davon, wer intern mit der Umsetzung betraut war.

Sicherheit, die sich auszahlt

Eine funktionierende Brandschutzordnung schützt nicht nur vor Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen bei Kontrollen – sie schützt in erster Linie Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens. Wer Brandschutz von Anfang an mitdenkt, spart sich im Ernstfall nicht nur Ärger, sondern schafft echte Sicherheit für alle Beteiligten.

Deshalb sollte Brandschutz im eigenen Betrieb nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Da dabei jedoch sehr viel zu beachten ist und nicht jedes Unternehmen eigene Experten vor Ort hat, lohnt sich der Blick auf professionelle Unterstützung.

Wir von brarbe stehen Ihnen mit ausführlicher Beratung, der Erstellung von Brandschutzplänen und UVV-Prüfungen zur Seite. Gerne übernehmen wir auch die Rolle des Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb oder bilden Ihre eigenen Mitarbeitenden zu Brandschutzbeauftragten aus – kontaktieren Sie uns einfach.

 

Foto von Jakub Żerdzicki auf Unsplash

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