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Ein Mitarbeiter klagt über Rückenschmerzen, deren Ursache auf seine Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind. Ein anderer führt seine schwindende Sehleistung auf die tägliche Arbeit am Bildschirm zurück. Spätestens jetzt ist es Zeit für einen Betriebsarzt.

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber in § 2 allerdings dazu, schon präventiv einen Betriebsarzt zu bestellen und ihn nach den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV einzusetzen. Die Pflicht gilt bereits ab einem Mitarbeitenden. Hier erfahren Unternehmer, welche Funktionen Betriebsärzte erfüllen müssen und wonach sich der Bedarf richtet.  

Die Funktion von Betriebsärzten

Betriebsärzte beraten Unternehmen zur Prävention von Arbeitsunfällen. Unterschieden wird bei der Einsatzgestaltung und dem zeitlichen Umfang. Wie die Versorgung sein soll, hängt mit der Betriebsgröße und -art zusammen – außerdem mit dem individuellen Gefährdungspotenzial. Die Fassungen der DGUV-Vorschrift 2 der einzelnen Berufsgenossenschaften regeln, wie der Betreuungsumfang im Einzelnen aussehen soll.

Typische Aufgaben eines Betriebsarztes

  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)
  • Beratung bei Wiedereingliederung nach langer Krankheit (BEM)
  • Schulungen und Unterweisungen zu Gesundheitsthemen

 

Wenn sich Kleinunternehmer nun fragen, wie sie einen Betriebsarzt finanzieren sollen, dann kann brarbe sie beruhigen. Denn eine Festanstellung ist in der Regel erst bei einem Großbetrieb nötig und vorteilhaft.

Wie kommen Sie an einen Betriebsarzt?

Erst ab etwa 400 bis 600 Mitarbeitenden lohnt sich die Festanstellung eines Betriebsarztes. In der Regel sind KMU mit einem freiberuflichen Betriebsarzt gut beraten. Diese sind flexibel buchbar und es wird nach Stundenvolumen abgerechnet. Kleine Betriebe profitieren von überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten.

Was ist ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst?

Diese außerbetrieblichen Einrichtungen oder Dienste der Berufsgenossenschaften übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung als Dienstleister. Für KMU bedeutet das, dass keine dauerhaften Lohnkosten anfallen und sie flexibel bleiben.

Das passiert, wenn Sie Ihre Pflicht ignorieren

Wer keinen Betriebsarzt bestellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen. Im Schadensfall – also wenn ein Arbeitsunfall passiert, der durch betriebsärztliche Betreuung hätte verhindert werden können – drohen außerdem zivilrechtliche Konsequenzen.

Nicht nur deshalb sollten Sie Ihrer Pflicht nachkommen. Auch aus eigenem Interesse. Gesunde Mitarbeitende steigern die Produktivität Ihres Unternehmens.

Mit brarbe das passende Betriebsarzt-Modell finden

brarbe berät Sie zum passenden Betriebsarzt-Modell, etwa Regelbetreuung oder alternative Betreuung, und unterstützt Ihr Unternehmen gerne zu weiteren Punkten rund um den Arbeitsschutz.

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