Arbeitsschutz ist keine moderne Managementidee – es ist eine der ältesten gesetzlich verankerten Pflichten von Arbeitgebern gegenüber ihren Angestellten. Die Ursprünge reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück: Bereits im damaligen Preußen wurden erste Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten geschaffen. Neben dem wachsenden Druck von Arbeiterbewegungen lagen dem auch pragmatische Sorgen des Staates zugrunde, denn der schlechte gesundheitliche Zustand vieler Arbeiter galt als sicherheitspolitisches Risiko. Was damals als „Arbeiterschutz“ in die Gewerbeordnung aufgenommen wurde, entwickelte sich zum heutigen Arbeitsschutz – und damit zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmerverantwortung.
Was fällt alles unter den Begriff Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz umfasst heute sämtliche organisatorischen, technischen und personenbezogenen Maßnahmen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Die wichtigsten Grundlagen bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Ergänzt werden sie um Spezialregelungen, zum Beispiel aus dem Arbeitsstättenrecht, dem Gefahrstoffrecht oder den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Kern des Arbeitsschutzes ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsbedingungen gefährdungsvermeidend zu gestalten oder Risiken zumindest zu minimieren. Dabei muss Arbeitsschutz als fortlaufender Prozess betrachtet werden, der regelmäßige Überprüfung und Feinjustierung erfordert.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsschutz?
Unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße gelten bestimmte Grundpflichten für alle Arbeitgeber. Besonders relevant sind dabei:
- die systematische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- der regelmäßige, fachlich fundierte Austausch mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, etwa im Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG
- die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten
- die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten zu Gefahren und Schutzmaßnahmen
- die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung
- die nachvollziehbare Dokumentation aller Maßnahmen
Grundsätzlich gelten diese Anforderungen für jedes Unternehmen – für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind allerdings bestimmte organisatorische Strukturen verpflichtend. Kleinere Firmen können vereinfachte Modelle nutzen und externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragen oder an Schulungen zum Thema Arbeitsschutz teilnehmen. Wenden Sie sich bei Fragen und Interesse gerne an das Team von brarbe.
Ist Arbeitsschutz auch in kleinen Betrieben relevant?
Unbedingt – denn gerade in kleinen Unternehmen wird Arbeitsschutz oft unterschätzt und als bürokratische Last wahrgenommen. In der Praxis gilt jedoch auch dort: Gefährdungen müssen beurteilt und minimiert, Mitarbeitende unterwiesen und Schutzmaßnahmen dokumentiert werden. Gerne unterstützt Sie brarbe hierbei.
Welche Haftungsrisiken bestehen bei Verstößen?
Bei Verletzungen der Arbeitsschutzpflichten drohen Unternehmen erhebliche rechtliche Folgen. Typische Auflagen sind etwa behördliche Auflagen und Bußgelder in beachtlicher Höhe, wenn Maßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt werden oder Arbeitsmittel nicht den Vorschriften entsprechen. In schwerwiegenden Fällen können sogar Baustellen oder andere Tätigkeiten stillgelegt werden.
Zieht eine Pflichtverletzung sogar einen Unfall nach sich, droht auch eine strafrechtliche Verantwortung, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen notwendiger Schutzmaßnahmen.
Arbeitgeber sollten auch arbeitsrechtliche Nachteile im Blick behalten. Kommt es aufgrund von Stress oder psychischer Belastung zu Krankmeldungen, muss der Arbeitgeber unter Umständen nachweisen, dass er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Hier sind strukturierte, dokumentierte Arbeitsschutzprozesse und die frühzeitige Einbindung des Betriebsarztes von Vorteil.
Welche Rolle nimmt der Gesundheits- und Arbeitsschutz in Zukunft ein?
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz steht heute mit zunehmenden psychischen Belastungen, mobilem Arbeiten und wachsenden Fehlzeiten stärker denn je im Fokus. Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz in eine staatliche Überwachung investiert. Ziel ist es, jährlich mindestens 5 Prozent aller Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz zu kontrollieren, insbesondere in Branchen mit erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko.
Je besser Unternehmen auf solche Kontrollen vorbereitet sind, desto geringer ist das Risiko etwaiger Auflagen. Mit brarbe holen Sie sich einen Experten an die Seite, der Sie hierbei tatkräftig unterstützt. Kontaktieren Sie uns gerne.
