Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument beim betrieblichen Arbeitsschutz im Unternehmen. Sie ist wichtig, um Arbeitsplätze sicher zu gestalten, Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und zu beheben sowie rechtliche Sicherheit für Arbeitgeber herzustellen. Doch viele Unternehmer sind sich nicht sicher, welche Regeln genau gelten, wann die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist und wie sie genau abläuft. Ihre Experten für Arbeitssicherheit klären auf.
Gesetzliche Grundlage: Für wen gilt die Pflicht?
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geregelt und gilt für alle Unternehmen. Diese müssen mit der Arbeit verbundene Gefährdungen ermitteln und diese bewerten. Die Unternehmensgröße ist dabei egal, ab der Beschäftigung einer Person muss die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, lediglich für Selbstständige gilt sie nicht.
Das bedeutet: Vom kleinen Handwerksbetrieb über das Start-up bis hin zum mittelständischen Unternehmen oder Konzern sind alle Arbeitgeber gleichermaßen betroffen. Auch Homeoffice oder mobiles Arbeiten befreien den Arbeitgeber nicht von der Pflicht. Hierbei müssen sogar zusätzliche mögliche Gefährdungen wie ergonomische Belastungen oder psychische Beanspruchungen betrachtet werden.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz konkretisieren weitere Vorschriften die Anforderungen. So regelt beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusätzliche Pflichten im Umgang mit Arbeitsmitteln. Der genaue Umfang der Gefährdungsbeurteilung und die zu betrachtenden Faktoren hängen stark von der Branche ab, so gelten etwa spezielle Regelwerke zu den Themen Gefahrstoffe, Lärm, biologische Arbeitsstoffe oder Mutterschutz.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss immer dann wiederholt werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen stark ändern. Dazu zählt die Anschaffung neuer Maschinen, die Umgestaltung von Arbeitsplätzen oder die Einführung neuer Arbeitsverfahren. Auch nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um die aktuellen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu bewerten.
Neben körperlichen Gefahrenpunkten muss auch die psychische Belastung seit 2013 Teil der Gefährdungsbeurteilung sein. Zeitdruck, Konflikte im Team oder unklare Verantwortlichkeiten können langfristig ebenso gesundheitsschädlich wirken wie physische Gefahren. Es ist wichtig, dass alle potenziellen Gefahren ganzheitlich betrachtet werden, um die tatsächlichen Risiken realistisch einzuschätzen.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung in der Praxis ab?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung läuft in mehreren Schritten ab. Zuerst werden alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen erfasst. Vergleichbare Tätigkeiten können zusammengefasst werden, um den Prozess zu erleichtern. Im Anschluss werden mögliche Gefahren ermittelt. Dies wird durch Betriebsbegehungen, Gespräche mit Beschäftigten oder mit Checklisten durchgeführt.
Wichtig ist, dass die Mitarbeiter teilnehmen und die täglichen Abläufe am Arbeitsplatz beschreiben. Sie können so wertvolle Hinweise zu Gefährdungen geben und aufzeigen, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.
Anschließend werden geeignete Schutzmaßnahmen definiert. Dabei wird geprüft, ob die Gefährdung komplett beseitigt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, können technische Lösungen wie etwa Schutzvorrichtungen oder Absaugungen eingesetzt werden. Eine Möglichkeit sind veränderte Arbeitsabläufe, um das Risiko zu reduzieren, aber auch Schutzausrüstung kann eine gute Lösung sein.
Entscheidend ist, dass die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Verantwortlichkeiten müssen klar definiert und Fristen verbindlich festgelegt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung, die lediglich dokumentiert, aber nicht praktisch umgesetzt wird, verfehlt ihren Zweck.
Abschließend sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden. Dies stellt sicher, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind oder zeigt auf, dass nachgebessert werden muss. Alle Schritte sind ausgiebig zu dokumentieren, zum einen als Steuerungsinstrument, zum anderen als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber. Die Aufgaben können aber auch an Führungskräfte oder externe Fachleute abgegeben werden, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch in jedem Fall beim Arbeitgeber. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Ihr Unternehmen dabei unterstützen. Auch der Betriebsrat sollte, falls vorhanden, eingebunden werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Eine nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für das Unternehmen haben. Aufsichtsbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen oder verbindliche Anordnungen erlassen. Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen und die Gefährdungsbeurteilung fehlt, drohen Haftungsrisiken oder unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen.
Gefährdungsbeurteilung mit den Experten von Brarbe
Die Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend und bildet die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. Sie ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein systematisches Instrument zur Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren. Gerne unterstützen die Experten von brarbe Sie dabei, die Untersuchung sorgfältig durchzuführen und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Wir sind gerne für Sie da.
