Wie viel Arbeitsschutz benötige ich in meinem Unternehmen? Dies ist eine wichtige Frage, die sich vor allem Kleinunternehmer früher oder später stellen. Denn noch immer ist die Annahme sehr weit verbreitet, dass Arbeitssicherheit nur etwas für größere Unternehmen ist. Dies stimmt jedoch nicht! Jedes Unternehmen muss die grundlegenden Pflichten des Arbeitsschutzes erfüllen – egal, wie viele Mitarbeiter es beschäftigt!
Der Arbeitsschutz in deutschen Unternehmen ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Darin steht, dass Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen, um einen professionellen Ansprechpartner in Sachen Arbeitssicherheit zu haben. Ergänzt wird dies durch die DGUV Vorschrift 2, die klar macht, dass grundsätzlich eine Betreuungspflicht besteht. Ausgenommen sind Solo-Selbstständige ohne eigene Beschäftigte. Sobald jedoch Angestellte, Auszubildende, Minijobber oder Werkstudenten dazukommen, ist der Arbeitgeber gefordert und in der Verantwortung, etwas für die Arbeitssicherheit zu tun.
Was ist die Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie berät das Unternehmen zur Arbeitssicherheit und beantwortet alle Fragen rund um das Thema. Dadurch unterstützt sie den Arbeitgeber dabei, die Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten. Die Beratung ist aber rein fachlich und die Person übernimmt rechtlich gesehen keine Verantwortung.
Zu den typischen Aufgaben gehören etwa:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung zu Schutzmaßnahmen und Arbeitsmitteln
- Begleitung von Unterweisungen
- Betriebsbegehungen und Risikobewertungen
- Unterstützung bei der Unfallvermeidung
Vielen ist nicht klar, worin der Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten besteht. Diese erfüllen jedoch zwei unterschiedliche Aufgaben. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist häufig ein externer Experte, während es sich bei dem Sicherheitsbeauftragten um einen internen Ansprechpartner ohne spezielle Fachausbildung handelt. Im Idealfall arbeiten beide Positionen zusammen, um die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu fördern.
Gilt die Pflicht auch für Klein- und Kleinstbetriebe?
Ja. Die Betriebsgröße ist bei der Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nicht relevant. Auch kleine Unternehmen im Handwerk mit zwei oder drei Mitarbeitenden müssen daher einen Experten für Arbeitsschutz ausweisen können. Achtung: Im Gegensatz zu einem Ersthelfer muss die Fachkraft nicht ständig vor Ort sein. Regelmäßige Begehungen reichen vollständig aus.
Welche Betreuungsmodelle gibt es für Kleinbetriebe?
Regelbetreuung
Die klassische Form der Betreuung: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt betreuen den Betrieb regelmäßig. Je nach Anzahl der Beschäftigten und der Branche wird das Unternehmen besucht. Vor allem für mittelgroße und risikoreichere Betriebe ist diese Variante ideal.
Alternative bzw. anlassbezogene Betreuungreuung
Für viele Kleinbetriebe ist dieses Modell besonders interessant. Hier erfolgt die Betreuung nicht dauerhaft, sondern bei konkretem Bedarf, zum Beispiel:
- nach einem Arbeitsunfall
- bei der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren
- bei betrieblichen Veränderungen
- bei besonderen Gefährdungen
Wichtig: Auch bei der anlassbezogenen Betreuung müssen Fachkraft und Betriebsarzt schriftlich bestellt sein und bei Bedarf hinzugezogen werden können. Dies ist wichtig, um die Bestellung später nachweisen zu können und Probleme zu vermeiden.
Unternehmermodell
Bis zu einer bestimmten Betriebsgröße (häufig bis 50 Beschäftigte, abhängig von der Berufsgenossenschaft) kann der Unternehmer selbst Aufgaben des Arbeitsschutzes übernehmen. Dieser kann dafür an speziellen Schulungen und regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen. Gerade für kleinere Betriebe im Handwerk oder im Bereich Dienstleistungen ist dies eine einfache und vergleichsweise kostengünstige Lösung.
Wie wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?
Die Bestellung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- durch eine interne Fachkraft (z. B. bei größeren Betrieben),
- durch eine externe Fachkraft
- oder durch einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst.
Wichtig ist, dass die Fachkraft über die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen verfügt und die Betreuung des Unternehmens gut dokumentiert ist. Nur so können die im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen Vorschriften eingehalten werden.
Was passiert, wenn keine Fachkraft bestellt ist?
Sollte eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden oder Berufsgenossenschaften stattfinden und keine sicherheitstechnische Betreuung nachgewiesen werden, kann dies weitreichende Folgen haben. Dazu gehört die Verhängung von Bußgeldern, Anordnungen zur schnellstmöglichen Nachbesserung, Haftungsrisiken im Ernstfall und Probleme mit der Versicherung. Insbesondere wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat, wird schnell geprüft, ob die gesetzlichen Pflichten eingehalten wurden. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, ist es zu spät, also lassen Sie es am besten gar nicht soweit kommen und vermeiden Sie diese Probleme von Anfang an.
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Pflicht ja – aber mit Spielraum
Die Gesetze machen unmissverständlich klar, dass auch Kleinbetriebe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen, sobald Mitarbeiter angestellt sind. Es gibt jedoch flexible Lösungen, die auf kleine Unternehmen zugeschnitten sind und diese Pflicht praxisnah gestalten. Der Arbeitsschutz kann so rechtssicher, effizient und häufig ohne großen Aufwand sichergestellt werden. Sie vermeiden als Arbeitgeber Unfälle und sorgen für eine lückenlose rechtliche Absicherung. Gerne beraten Sie Ihre Experten von Brarbe zu der für Sie besten Lösung!
