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Fachberatung

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitssicherheit und das Arbeitssicherheitsgesetz haben Unternehmen jeglicher Branche zu beachten. Inbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind gemäß DGUV Vorschrift 2 Anhang 2
dazu verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen bzw. sicherheitstechnisch beraten zu werden.

Sicherheitstechnische Betreuung & Beratung

brarbe unterstützt Sie mit juristischer Expertise bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben die überwiegend aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV 2 Vorschrift für Sie entstehen, mit der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und der sicherheitstechnischen Grundbetreuung und Beratung gem. DGUV Vorschrift 2.

Betriebsspezifische Betreuung

Wir bieten Ihnen auch eine betriebspezifische Betreuung im Sinne der DGUV 2 Vorschrift an und beraten Sie z.B. hinsichtlich der Erstellung einer psychologischen Gefährdungsbeurteilung oder kümmern uns als Organisationsexperte um Ihre Pflfichten aus § 12 ArbSchG nämlich der Organisation und Dokumentierung der Unterweißungen Ihrer Mitarbeiter.

Arbeitssicherheit - alles aus einer Hand

Brandschutzbeauftragter, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt arbeiten oft unabhängig voneinander.

Dies ist bei uns anders!

Zudem können wir betriebliche Erst- und Brandschutzhelfer für Sie ausbilden, Ihre widerkehrenden UVV-Prüfungen durchführen, PSA bestellen oder Desinfektionen durchführen für Sie .

Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig?

Im deutschen Arbeitsschutzgesetz sind Ihre Pflichten zum Schutz Ihrer Mitarbeiter klar geregelt. Wesentlich ist dabei die in § 3 ArbSchG festgelegte Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Gemäß § 1 ASiG ist hierfür eine Beratung bzw. Bestellung von Arbeitssicherheits-Experten vorgeschrieben. 

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

brarbe unterstütz Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 5 mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Vorsorge-maßnahmen

brarbe unterstütz Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 2 mit einem Arbeits- bzw. Betriebsmediziner.

Gesundheit am Arbeitsplatz

brarbe unterstützt Sie auch zu Allgemeinen Themen Gesundheit, Ernährung und dem Angebot von medizinischen Check-Ups. Inbesondere unterstützen wir Sie gerne bei der der Social-Media Einbindung bzw. Öffentlichkeitsarbeit.

Einhaltung von Vorschriften

brarbe sorgt gerne mit seinen juristischen, technischen, arbeitsmedizinischen und betriebswirtschaftlichen Experten, dafür dass Sie effektives, modernes und rechtssicheres Unternehmen haben.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung & Beratung

Betriebsspezifische Betreuung

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Über uns

brarbe ist ein Full-Service-Dienstleister für alle Thematiken die den Brandschutz, die Arbeitssicherheit und die Betriebs- bzw. Arbeitsmedizin betreffen. Wir bieten Unternehmen und Behörden sämtliche erforderlichen Dienstleistungen aus einer Hand. 

Organisiert, unkompliziert, effizient, modern und mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung!

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz-Engagment positiv zu vermarkten!

Weitere Kanäle

bei denen Sie uns natürlich ebenfalls kontaktieren können

Preis/Kosten

Unser Ziel ist es, alle für Sie verpflichteten Dienstleistungen zu zentralisieren. Für brarbe lässt es sich effizienter arbeiten, wenn wir Ihr Unternehmen ganzheitlich betreuen können. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche und kostenlose Beratung.

täglich 10:00 – 19:00

Adresse Kleiberweg 8, 35066 Frankenberg/Eder

Der Arbeitsschutzauschuss (ASA)

brarbe hilft Ihnen bei der Durchführung des ASA. Der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gemäß § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Dieser Arbeitsschutzausschuss hat vierteljährlich stattzufinden bzw. tritt quartalsmäßig zusammen. Der Arbeitsschutzausschuss und die quartalsmäßige Zusammenkunft hat inbesondere den Zweck, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bewusst und dauerhaft als Thema im Unternehmen präsent zu halten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Etablierung ihres Arbeitsschutzauschusses und sorgen gerne für die gesetzlich erforderliche Protokollierung des Arbeitsschutzausschusses bzw. dem eigentlichen wichtigen: Das Arbeitsschutz und seine Maßnahmen protokolliert und messbar und seine Auswirkungen messbar gemacht werden können!

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